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Sind Due Diligence Berichte im Rahmen der Betriebsprüfung vorzulegen?

Im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es oftmals zum Dissens zwischen den Finanzbehörden und dem Steuerpflichtigen hinsichtlich des Umfanges vorzulegender Unterlagen. Dabei geht es um die Kollision der berechtigten Informationsinteressen der Finanzverwaltung mit den schutzwürdigen Belangen des Unternehmens. In diesem Spannungsfeld hat das Finanzgericht Münster nunmehr Zweifel daran geäußert, dass ein Due Diligence Bericht zu den in einer Betriebsprüfung vorlagepflichtigen Unterlagen gehören soll.

01.10.2014

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