Fachnews
Neue Grundsteuer bestätigt: Auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält am Bundesmodell fest

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat erstmals zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts im sog. Bundesmodell Stellung bezogen und die Klagen mit den Aktenzeichen 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23 abgewiesen.

10.01.2025
Unternehmens- und Konzernsteuerrecht
Sachverhalt

Die im Wesentlichen gleich gelagerten Streitfälle betrafen die Bewertung von Eigentumswohnungen in Berlin. Die Kläger äußerten ausführlich allgemeine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregelungen des Bundesmodells. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 K 3142/23 wurden zudem die Vorgaben des Gutachterausschusses sowie die gesetzlich typisierten Nettokaltmieten angegriffen. Von der Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Verkehrswertgutachten nachzuweisen, machten die Kläger keinen Gebrauch.

Urteil und Begründung

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen ab und bestätigte die Grundsteuerbewertung des Bundesmodells.

Nach der Auffassung des Finanzgerichtes entsprechen die angefochtenen Bescheide den einfach-rechtlichen Vorgaben und auch die zugrundeliegenden Bewertungsvorschriften begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Überdies seien Rechtsverstöße des Gutachterausschusses in den betreffenden Fällen nicht ersichtlich, weshalb die Frage, ob und inwieweit die Bodenrichtwerte einer finanzgerichtlichen Überprüfung zugänglich sind, dahinstehen könne.

Einschätzung und Ausblick

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg knüpft mit seiner aktuellen Entscheidung an die Rechtsprechung des Finanzgerichts Köln (Aktenzeichen 4 K 2189/23) und des Sächsischen Finanzgerichts (Aktenzeichen 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23) an. Damit ist jedoch noch keine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts verbunden. Bereits jetzt ist unter dem Aktenzeichen II R 25/24 ein entsprechendes Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Und auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Nachdem der Bundesfinanzhof diese Frage in seiner letzten Entscheidung noch offengelassen hatte, wird er nun doch zu verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Grundsteuerwertfeststellung nach dem Bundesmodell Stellung beziehen müssen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater, Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden