Die unternehmensbezogene Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten wurde über das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits für große Unternehmen Ende 2023 im Amtsblatt der EU reglementiert und die Anforderungen damit standardisiert. Weitere ESRS insbesondere für KMU und für Unternehmen mit Tätigkeiten in bestimmten Wirtschaftssektoren, werden sehr kurzfristig erwartet.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Standardentwürfe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU herausgegeben und zur öffentlichen Konsultation bereitgestellt. Bis Ende Mai hatten Unternehmen und Nutzergruppen die Möglichkeit zu diesen Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Konsultationsphase ist nun offiziell beendet und die Veröffentlichung des VSME-Standards (Voluntary ESRS for non-listed Small- and Medium-sized Enterprises) für KMU wird spätestens Anfang 2025 direkt von der EFRAG erwartet.
Die erste komplexe Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an Unternehmen kam mit den ESRS im Jahr 2022. Was sind die ESRS?
Die im Jahr 2022 eingeführte Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist eine Offenlegungsregelung, die sämtliche große und börsennotierte Unternehmen in der EU dazu verpflichtet, Informationen über ihre Nachhaltigkeit bereitzustellen. Davon sind Faktoren aus den Bereichen ESG, d. h. Environment (Umwelt), Social (Soziales und Mitarbeiter) und Governance (Unternehmensführung), betroffen. Berichterstattungspflichtige Unternehmen sollen beispielsweise Angaben zur Widerstandsfähigkeit ihres Geschäftsmodells machen, wie sie gedenken, ihr Geschäftsmodell an das 1,5 Grad-Ziel anzupassen und welche wesentlichen Auswirkungen ihre Wertschöpfungskette auf bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte hat. Genauere Angaben darüber, welche Informationen die Unternehmen bereitstellen müssen, werden über delegierte Rechtsakte bekannt gegeben. Bei diesen delegierten Rechtsakten handelt es sich um die „European Sustainability Reporting Standards“ oder auch „ESRS“. Die ESRS sind einheitliche Berichtstandards, die den konkreten Aufbau und die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeben.
Welche ESRS gibt es?
Die ESRS existieren in unterschiedlichen Ausprägungen:
- Die sektorunabhängigen ESRS sind von allen großen und börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, anzuwenden. Den genauen Anwendungsbereich regelt die CSRD. Sie wurden als das sog. „Set 1“ der ESRS bereits im Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Set 1 besteht aus zwölf ESRS, zwei zu allgemeinen Anforderungen und Angaben, fünf zu verschiedenen Umweltthemen, vier zu sozialen Angelegenheiten und einem ESRS zum Thema Unternehmenspolitik.
- Darüber hinaus gibt es auch die sektorspezifischen ESRS. Sie werden nur dann relevant, wenn ein Unternehmen in einem der festgelegten Sektoren wirtschaftlich aktiv ist. Aktuelle Entwürfe zu den Sektoren Öl & Gas sowie Kohle, Steinbruch und Bergbau sollen in naher Zukunft vom Sustainability Reporting Board (SRB) der EFRAG diskutiert werden. Eine Verabschiedung vor 2026 ist jedoch nicht geplant.
- Zudem sollen auch Standards für kleine und mittelständische Unternehmen verabschiedet werden. Die KMU-ESRS geben kleineren Unternehmen einen Leitfaden zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Für manche von ihnen ist deren Anwendung nicht nur ratsam, sondern auch verpflichtend. Die KMU-ESRS sind vom Umfang und Detaillierungsgrad jedoch deutlich geringer als die ESRS für große Unternehmen, um KMU nicht unverhältnismäßig schwer zu belasten. Bei den KMU-ESRS wird zwischen einem verpflichtenden Standard für kapitalmarktorientierte KMU (LSME ESRS) und einem freiwilligen Standard für nicht kapitalmarktorientierte KMU (VSME ESRS) unterschieden. Der VSME-Standard wird voraussichtlich Anfang 2025 als Empfehlung direkt von der EFRAG veröffentlicht werden.
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