Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
tax · legal · audit · advisory
29.09.2021
Mit Spannung wurden daher die Entscheidungen des BVerwG vom 29.9.2021 erwartet. Zwei Gemeinden hatten gegen ihren Kreisumlagebescheid 2017 geklagt und vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgereicht wegen der Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben gewonnen. Die betroffenen Landkreise riefen daraufhin das Bundesverwaltungsgericht an.
Das BVerwG schloss sich aber der OVG-Rechtsprechung an und bestätigte, dass die Umlageerhebungen rechtswidrig waren.
Allerdings sei nach den Urteilen des OVG Magdeburg eine Gesetzesänderung auf Landesebene erfolgt, die möglicherweise eine Heilung ermöglicht haben könnte. Dies zu prüfen, sei – da es sich um reines Landesrecht handele – aber nicht Sache des BVerwG, sondern Sache des OVG. Ob in den konkreten Fällen eine „Heilung“ wie vom Landkreis geltend gemacht erfolgt ist, müsse daher auf Ebene des BVerwG offengelassen werden. Die Entscheidung der Sache wurde daher an das OVG zurückverwiesen.
Ergänzt werden kann, dass die Heilungswirkung der neuen §§ 100 und 103 KVG LSA in den vorliegenden Fällen mit erheblichen Gründen angegriffen wurde. Eine Entscheidung durch das OVG dürfte allerdings erst im Jahr 2022 zu erwarten sein.
Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.
Telefon: +49 (0) 391 5628 6911