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28.07.2020
I. Wann sind Datenübermittlungen in die USA zulässig?
Die USA sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Drittland. Eine Datenübermittlung in ein solches Drittland ist nur zulässig, wenn neben einer Rechtsgrundlage für die eigentliche Übermittlung auch die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO vorliegen. Eine dieser Voraussetzungen ist das Vorliegen eines sogenannten Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission. Hierzu zählte bislang auch das EU-US Privacy Shield.
Liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor, hat also das Drittland kein angemessenes Datenschutzniveau, ist eine Datenübermittlung in ein Drittland nur bei Vorliegen geeigneter Garantien zulässig. Zu diesen geeigneten Garantien zählen insbesondere
Fehlt es auch an geeigneten Garantien, so kann die Datenübermittlung nur dann in die USA erfolgen, wenn ein Ausnahmefall nach Art. 49 DSGVO vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
II. Welche Relevanz hat die Rechtswidrigkeit des EU-US Privacy Shield für die Nutzung von Webfeatures?
Die Nutzung von Analyse- oder sonstigen Webfeatures US-amerikanischer Unternehmen (z. B. Facebook, Google) ist infolge der Rechtswidrigkeit des EU-US Privacy Shield ab sofort mit weiteren erheblichen Risiken verbunden.
Zwar werden die Analyse- und sonstigen Webtools in der Regel durch die europäischen Tochterunternehmen der US-Mutterkonzerne bereitgestellt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Datenübertragung bei Nutzung dieser Tools in die USA und auf die Server der US-Mutterkonzerne stattfindet.
III. Praxistipp
Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Abmahnungen, der Verhängung von Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen und sonstigen negativen Folgen empfehlen wir, unverzüglich alle datenschutzrelevanten US-Features Ihrer Websites zu deaktivieren. Hinsichtlich der Anpassung der Datenschutzerklärungen für Ihre Websites ergeben sich die folgenden Optionen:
Gern beraten wir Sie hinsichtlich der weiteren notwendigen Schritte und nehmen die erforderlichen Anpassungen Ihrer Datenschutzerklärungen vor.
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.
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