Unternehmensberatung
Unternehmensberatung

Wir verstehen Ihre Ziele und bringen frische Ideen mit. Bauen Sie auf unsere persönliche Kompetenz und Erfahrung in anspruchsvollen und nicht alltäglichen Projekten.

Wir sind Ihr professioneller und kreativer Partner auf Augenhöhe mit breitem Erfahrungsschatz in allen Fragen der betriebswirtschaftlichen Beratung im Mittelstand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in den Bereichen Unternehmensbewertung, M&A-Beratung und Due Diligence sowie der Erstellung von integrierten Business Plänen. Auch in Sanierungssituationen können Sie auf uns zählen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen, die Sie zum Erfolg führen.

Wir beraten persönlich – auch in Fragen der Digitalisierung. Meistern Sie das ständig wachsende Datenvolumen ganz einfach und nutzen Sie Business Analytics Tools. Als Partner der Jedox AG aus Freiburg unterstützen wir Sie bei der Einführung eines integrierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystems – angepasst auf Ihr Unternehmen und Ihre Erfordernisse.

Wir beraten persönlich. Unsere Experten sind für Sie da.

Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

Fachnews

Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

29. April 2024

Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

29. April 2024

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