Insolvenzverwaltung
Insolvenzverwaltung

Wir verfügen über die personellen und sachlichen Ressourcen zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren jeglicher Größenordnung.

Aufgrund unserer betriebswirtschaftlichen Expertise haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, insolvenzbefangene Unternehmen zu sanieren. Unser Ziel ist es, die Wertschöpfung zu erhalten und hierdurch die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen. Hierfür analysieren wir die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und unterziehen sie einem Marktvergleich, um Restrukturierungspotentiale zu identifizieren und die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen.

Um unsere Zielstellung zu erreichen, legen wir einen Schwerpunkt auf die Betriebsfortführung, die sog. übertragende Sanierung (asset deal) und Erstellung von Insolvenzplänen.

Durch eine direkte und offene Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten schaffen wir Transparenz und Vertrauen. Beides sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Sanierung.

Verlässlichkeit steht für uns an oberster Stelle. Standardisierter und digitalisierte Prozesse garantieren eine strukturierte und effiziente Bearbeitung der Verfahren sowie eine professionelle Berichterstattung.

Insolvenzverwaltung ist Teamarbeit. Daher unterstützt eureos aktiv die ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir unterstützen und begleiten Sie in den Bereichen

Fachnews

Steueränderungsgesetz 2025: Betrieb Erneuerbarer Energien künftig unschädlich für Gemeinnützigkeit

Das Gesetz, welches zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, stellt erstmals klar, dass die Anschaffung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Nutzung weiterer erneuerbarer Energien die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft nicht gefährden.

10. Oktober 2025

Wann sind pseudonymisierte Daten als personenbezogene Daten einzustufen?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob trotz einer Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, diese noch identifizierbar sind und somit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden ist. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.

9. Oktober 2025

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