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eureos gewinnt Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren 2 BvR 350/18 (Entscheidung vom 06.06.2018) in einer beamtenrechtlichen Angelegenheit festgestellt, dass das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung Grundrechte des Klägers missachtet hat. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt wurde aufgehoben.

02.07.2018

Worum geht es? Auch Gerichte machen bei ihren Entscheidungen gelegentlich Fehler. Manchmal sind diese Fehler so gravierend, dass durch gerichtliche Entscheidungen Grundrechte von Beteiligten verletzt werden (z. B. das Grundrecht auf Rechtsweggarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG). Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist es, solche Grundrechtsverletzungen zu korrigieren. Zuvor ist es die Aufgabe des Rechtsanwaltes, zu bewerten, wann ein solch gravierender Verstoß in der Rechtsanwendung durch ein Gericht vorliegt, und in welchen Fällen mit Aussicht auf Erfolg ein Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden kann.

In dem betreffenden Fall ging es um beamtenrechtliche Fragestellungen, die nach dem anwaltlichen Vortrag im Rechtsmittelverfahren zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzliche Bedeutung für die Rechtslage in ganz Deutschland hatten. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt anders gesehen, die Berufung des Klägers zurückgewiesen und damit eine erneute – inhaltliche – Befassung in der Sache abgelehnt. Es hatte damit den Sachvortrag des Klägers in einer dessen Grundrechte verletzenden Art und Weise missachtet, so die eureos-Anwälte.

Das Bundesverfassungsgericht ist im Ergebnis der Rechtsauffassung von eureos gefolgt, es hat die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit bestätigt. Die Sache wurde an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zurückverwiesen. Dieses muss sich nun inhaltlich mit den Fragestellungen beschäftigen, die der Sachverhalt aufwirft.

Vertreten wurde der Mandant vor dem Bundesverfassungsgericht durch eureos-Partner Stefan Fenzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

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Stefan Fenzel
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Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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