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EU-Kommission einigt sich auf Neuregelungen für Mehrwertsteuersätze

Am 7. Dezember 2021 haben die EU-Finanzminister beschlossen, die derzeit geltenden Vorschriften der Mehrwertsteuer zu aktualisieren. Die abschließende Einigung steht jedoch noch aus.

10.02.2022
1. Hintergrund

Die derzeit geltenden Vorschriften für die auf Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer existieren bereits seit nahezu dreißig Jahren, sodass eine Aktualisierung der Vorschriften dringend notwendig war. Aus diesem Grund haben die EU-Finanzminister am 7. Dezember 2021 eine Aktualisierung und Modernisierung für Mehrwertsteuersätze beschlossen. Bereits im Jahr 2018 gab es eine Reform der Mehrwertsteuersätze. Die Neuregelungen sollen sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer mit den gemeinsamen politischen Prioritäten der EU übereinstimmen.

2. Geplante Änderungen

Die erste Änderung der Vorschriften sieht eine Aktualisierung des Verzeichnisses der Gegenstände und Dienstleistungen vor, die in den Mitgliedstaaten ermäßigt besteuert werden können. Außerdem werden nunmehr Gegenstände und Dienstleistungen, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen, umweltfreundlich sind und den digitalen Wandel unterstützen, mit aufgeführt.

Weiterhin ist vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 die Möglichkeit der Mitgliedstaaten aufgehoben werden soll, ermäßigte Steuersätze und -befreiungen auf Gegenstände und Dienstleistungen anzuwenden, die sich als umweltschädlich für die Klimaschutzziele der EU erweisen.

Um die Gleichbehandlung von Mitgliedstaaten zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sollen Ausnahmeregelungen und Befreiungen für bestimmte Gegenstände und Dienstleistungen, die derzeit aus historischen Gründen in bestimmten Mitgliedstaaten gelten, von der Mehrwertsteuer in Zukunft von allen Ländern angewendet werden können.

Bezweckt wird jedoch auch, dass bis 2023 alle Ausnahmeregelungen abgeschafft werden sollen, welche nicht durch Gemeinwohlziele gerechtfertigt sind.

3. Ausblick

Eine endgültige Einigung über die vorgebrachten Vorschriften steht noch aus. Mit dieser ist bis spätestens März 2022 zu rechnen. Nachdem die aktualisierten Vorschriften durch die Mitgliedstaaten angenommen wurden, treten diese 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und entfalten ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für die Mitgliedstaaten.

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