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Durch Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft gem. § 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöste Grunderwerbsteuer ist sofort abziehbare Betriebsausgabe

Der BFH hat mit Urteil vom 2. September 2014 entschieden, dass Grunderwerbsteuer, die infolge der Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft nach Maßgabe des § 1 Abs. 2a GrEStG entsteht, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Anschaffungskosten „auf die Beteiligung“ anzusehen sei, sondern als sofort abziehbarer Aufwand (Betriebsausgabe/Werbungkosten).

11.02.2015

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