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CSRD-Berichtspflichten könnten sich um zwei Jahre verschieben – EU-Parlament leitet Dringlichkeitsverfahren ein

Am 1. April 2025 hat das Europäische Parlament einem Dringlichkeitsverfahren für den „Stop-the-Clock“-Richtlinienvorschlag zugestimmt. Ziel des Vorschlags ist es, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für viele Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben. Betroffen sind insbesondere Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Welle, deren Berichtspflichten ursprünglich ab den Geschäftsjahren 2025 bzw. 2026 gelten sollten.

02.04.2025
ESG

Hintergrund der Verschiebung: Die EU-Kommission möchte verhindern, dass Unternehmen zunächst zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden und kurz darauf durch einen weiteren Vorschlag wieder davon befreit würden. Die finale Abstimmung im Parlament ist für Donnerstag vorgesehen.

Wir beobachten die Entwicklungen für Sie und unterstützen Sie gern bei der Planung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch unter sich verändernden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

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Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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