Stiftungen, Kirchliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

Steuerbegünstigtes (gemeinnütziges) Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert, häufig in Formen von gGmbH, eingetragenem Verein, gAG oder der Stiftung. Die gesetzlich geprägten Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen. Dabei legen wir auf Gremienstrukturen und Aufgabenzuordnung ebenso Wert wie auf die individuelle Formulierung des steuerbegünstigten Zwecks und dessen Umsetzungsformen. Stiftungen sind häufig eine Ankerorganisation für ausdifferenzierte Strukturen unter oder neben ihr.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang/der Unternehmensnachfolge
  • Statusänderungen: Satzungsänderungen, Zustiftungen, Ausgründungen, Zu- und Zusammenlegung
  • Gründungsberatung für Vereine und Gesellschaften, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften, Kooperationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung, Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung von Gremiensitzungen, Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Sitzungsleitung
  • Begleitung behördlicher Verfahren und notarieller Beurkundungen/Beglaubigungen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Grundsteuer: Bundesfinanzhof hält Bundesmodell für verfassungskonform

    Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundesmodells. Die gegen das pauschalierte Ertragswertverfahren gerichteten Klagen mit den Aktenzeichen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 wurden entsprechend zurückgewiesen.

    19. Dezember 2025

    BFH-Urteil zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Mitvermietung eines Lastenaufzugs als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft

    Der BFH hat mit Urteil vom 25. September 2025 (Aktenzeichen: IV R 31/23) entschieden, dass die Mitvermietung eines Lastenaufzugs der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegensteht und im Streitfall als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft qualifiziert wird. Außerdem werden weitere Abgrenzungskriterien aufgestellt.

    17. Dezember 2025

    eureos Infoservice

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