Hochschulmedizin

Ob Fixkostendegressionsabschläge, unzureichende investive Landesmittel nach dem Ende des HBFG, steigende MDK-Prüfquoten oder der „Kampf“ um die Ausgestaltung der verschiedenen Trennungsrechnungen gegenüber Land und Universität, gleichgültig ob Kooperations- oder Integrationsmodell, die Hochschulmedizin ist als „Großkrankenhaus“ und „lehrender Großforschungsbetrieb“ stets mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Exemplarisch bündelt sich dies im Begriff der Extremkostenfälle, der langjährigen Forderung nach einem (europaüblichen) Systemkostenzuschlag zur Finanzierung der Universitätsklinika sowie der ständig in Frage stehenden umsatzsteuerlichen Behandlung der Kooperation von Universitätsklinikum und Universität. Im klassischen Spannungsfeld der kommunizierenden Röhren zwischen Klinikum, medizinischem Fachbereich, Universität und Trägerministerien begleiten wir Sie als neutraler Dritter mit unseren Erfahrungen bei der Verhandlung mit den verschiedenen Akteuren sowie der Erarbeitung sachgerechter Lösungen und stehen Ihnen dazu auch über die „klassische“ Abschlussprüfung hinaus als Ansprechpartner für steuerliche und rechtliche Fragen zur Verfügung. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen ähneln mögen, so kann dies letztlich jeweils nur standortindividuell erfolgen. Hochschulmedizin bedeutet für uns daher mehr als das Prüfen von Überliegern, Sonderposten und Erlösausgleich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Klassische Abschlussprüfungen nach Landeshochschul- und Krankenhausrecht sowie abschlussbasierte Bescheinigung gegenüber den Krankenkassen
  • Prüfung landesrechtlicher und beihilferechtlicher Trennungsrechnungen
  • Ermittlung von Ambulanzdefiziten
  • Bestimmung von Grundausstattungen gem. standortindividueller Studienordnung
  • Ermittlung unentgeltlicher Leistungen an „Fremdministerien“ außerhalb von Forschung und Lehre
  • Modelle zur Abbildung der ambulanten Mitbenutzung
  • Beurteilung und Einführung von Risikomanagementsystemen mit und ohne den Fachbereich Medizin
  • Vertretung gegenüber Aufsichts- und Planungsbehörden sowie Krankenkassen
  • Steuerliche und rechtliche Beratung
  • Businessplan-Erstellung
  • Laufendes Unternehmenscontrolling
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

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Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer

Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

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    Fachnews

    Grundsteuer: Bundesfinanzhof hält Bundesmodell für verfassungskonform

    Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundesmodells. Die gegen das pauschalierte Ertragswertverfahren gerichteten Klagen mit den Aktenzeichen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 wurden entsprechend zurückgewiesen.

    19. Dezember 2025

    BFH-Urteil zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Mitvermietung eines Lastenaufzugs als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft

    Der BFH hat mit Urteil vom 25. September 2025 (Aktenzeichen: IV R 31/23) entschieden, dass die Mitvermietung eines Lastenaufzugs der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegensteht und im Streitfall als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft qualifiziert wird. Außerdem werden weitere Abgrenzungskriterien aufgestellt.

    17. Dezember 2025

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