Gesundheitswirtschaft

Gesundheit ist keine Ware, aber alle Teilnehmer an der Gesundheitsversorgung müssen wirtschaftlich arbeiten. Dabei stellen Behörden, Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Kooperationspartner, Mitgesellschafter oder Aufsichtsorgane teils widersprüchliche Anforderungen. Wir sorgen für die reibungslose Anpassung und Optimierung steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher Prozesse und rechtlicher Gestaltungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Der Gesundheitssektor bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im täglichen Geschäft profitieren Sie von unserem interdisziplinären Beratungsansatz und einem erfahrenen Health-Care-Team, das Ihnen kontinuierlich zur Seite steht. Hinzu kommen gewachsene Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern der Region, den Verantwortlichen der Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern und anderen wichtigen Gesprächspartnern. Entscheidungen lassen sich so umfassend vorbereiten und zielgerichtet umsetzen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in allen laufenden Fragen, insbesondere zur Reichweite einschlägiger Steuerbefreiungen
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensgründung, –erwerb oder –ausgliederung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Aspekte
  • Beratung zur Fragen der Mittelverwendung, Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen
  • Medizinische und wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • Durchsetzung von Forderungen, auch gegenüber Krankenkassen
  • Arbeitsrechtliche Beratung zum Chefarztdienstverhältnis, auch unter Berücksichtigung des Hochschul- und Beamtenrechts
  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB, KHBV, PBV
  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nach KHG
  • Schulungen des Führungspersonals und der Mitarbeiter
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren
  • Laufende betriebswirtschaftliche Analysen und Unternehmensplanungen
  • Wertindikationen und Praxisbewertungen
  • Businessplan-Erstellung und -Plausibilisierung

Referenzen

Zahlreiche Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

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Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

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    Fachnews

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

    20. Februar 2026

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