Familienunternehmen und Privatpersonen

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen, dabei die persönlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationenübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • rechtliche, steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Strukturierung und Optimierung bestehender und künftiger Investments einschließlich der Evaluierung der zugehörigen Werte
  • Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsprozessen
  • rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Nachfolgefragen unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und verschiedener Interessen
  • umfassende steuerrechtliche Beratung (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
  • rechtliche Beratungsleistungen zum Schutz Ihres Vermögens (asset protection)

Referenzen

Zahlreiche Familienunternehmen und Privatpersonen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

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Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Sportleistungen

    Die Übergangsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts soll ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden, sodass der § 2b UStG spätestens ab 1. Januar 2027 zur Anwendung kommt. Gleichzeitig soll die längst überfällige Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht im Bereich der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen erfolgen.

    23. April 2024

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

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