Fachnews
BMF veröffentlicht Gesetzesentwurf zur mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (Global Anti-Base Erosion Rules)

Das BMF hat am 20. März 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 über den Austausch von GloBE-Informationen vorgelegt. Ziel ist es, den internationalen Informationsaustausch in diesem Bereich rechtlich zu verankern sowie automatisiert umzusetzen.

30.03.2026
Internationale Steuerberatung
Hintergrund

Im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung müssen Unternehmensgruppen einen Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return, kurz: GIR) einreichen. Dieser enthält u. a. wichtige Kennzahlen der Unternehmensgruppe. Diese Daten dienen der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung. Der Gesetzentwurf soll den rechtzeitigen internationalen Austausch dieser GloBE-Informationen mit Drittstaaten ermöglichen.

Regelungsinhalt

Ein Informationsaustausch zwischen zwei Vertragsstaaten beginnt erst, wenn beide Seiten sämtliche Bedingungen des § 8 der multilateralen Vereinbarung erfüllen und insbesondere zugesichert haben, die jeweils geltenden Datenschutzanforderungen einzuhalten. Durch die Übermittlung der Mindeststeuerberichte sowie den anschließenden Austausch erhalten die beteiligten Steuerbehörden alle notwendigen Daten, die sie für die administrative Umsetzung der Mindeststeuer benötigen. Der Austausch zwischen den zuständigen Behörden soll dabei automatisch erfolgen und die umfangreichen datenschutzrechtlichen Vorgaben vollständig berücksichtigen.

Die übermittelten Informationen stehen ausschließlich den Steuerbehörden des jeweiligen Steuerhoheitsgebietes zur Verfügung und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht. Art und Umfang des Informationsaustauschs richten sich danach, in welchem Umfang die jeweiligen Unternehmensgruppen in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten vertreten sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die notwendige Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften eingeholt werden, um die nach § 8 Abs. 2 der OECD‑Vereinbarung vorgesehene Notifikation ordnungsgemäß übermitteln zu können.

Fazit und Ausblick

Der automatische Austausch von Mindeststeuer‑Berichten zwischen den Vertragsstaaten wird künftig zu einem zentralen Instrument der globalen Steuertransparenz. Insbesondere soll durch eine zukünftige Zusammenarbeit die Steuervermeidung eingedämmt und eine globale Mindestbesteuerung befördert werden. Die Unternehmensgruppen sollen administrativ entlastet werden, da der Informationsaustausch zwischen allen Finanzbehörden der beteiligten Steuerhoheiten erfolgt und somit eine multiple Verpflichtung zur Abgabe der Mindeststeuerberichte in den jeweiligen Vertragsstaaten wegfällt. Da es sich jedoch um einen Gesetzentwurf handelt, ist die konkrete Ausgestaltung des automatischen Informationsaustauschs noch nicht abschließend festgelegt.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits jetzt intensiv mit den Anforderungen der Mindestbesteuerung auseinanderzusetzen, um zukünftig steuerliche Risiken zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns bei Bedarf an.

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