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BMF: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen

Das BMF hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 geregelt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die beteiligten Unternehmer bei Umsätzen von Edelmetallen und unedlen Metallen, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 1. Juli 2015 ausgeführt werden, einvernehmlich auf die Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers verzichten.

10.12.2014

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