Beratung für Steuerberater und Rechtsanwälte
Beratung für Steuerberater und Rechtsanwälte

Sie sind Rechtsanwalt oder Steuerberater und werden mit einem nicht alltäglichen Sachverhalt/Problem konfrontiert. Am liebsten würden Sie einen Spezialisten fragen, aber Sie haben Angst um Ihr „Mandat“.

Hierbei können wir Ihnen helfen. Wir stehen Ihnen mit unseren Spezialisten zur Seite und beraten entweder Sie als Backoffice oder Ihren Mandanten direkt. Wir sichern Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz zu. Sie können so auf unsere gesamte Expertise zurückgreifen und dadurch Ihren Mandanten vollumfänglich betreuen. Warum sollen Sie sich für Einzelfälle in Sonderprobleme einarbeiten? Sie betreuen Ihren Mandanten vollumfänglich und wir helfen Ihnen, wenn Sie es wünschen!

Unsere Leistungen für Sie

  • Gestaltungsberatung
  • Umstrukturierungen/Restrukturierungen/Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Gerichtliche und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren/Klagen
  • Steuerliche Betreuung von Strafverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gutachten/Second Opinions zu ausgewählten Steuer- und Rechtsfragen
  • Verrechnungspreise

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

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    Fachnews

    Steueränderungsgesetz 2025: Betrieb Erneuerbarer Energien künftig unschädlich für Gemeinnützigkeit

    Das Gesetz, welches zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, stellt erstmals klar, dass die Anschaffung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Nutzung weiterer erneuerbarer Energien die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft nicht gefährden.

    10. Oktober 2025

    Wann sind pseudonymisierte Daten als personenbezogene Daten einzustufen?

    In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob trotz einer Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, diese noch identifizierbar sind und somit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden ist. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.

    9. Oktober 2025

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