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Änderungen bei der steuerfreien Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen: BMF schafft Pauschalen zum Jahreswechsel ab

Mit BMF-Schreiben vom 11. November 2025 endet für Arbeitgeber zum 31. Dezember 2025 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern monatliche Pauschalen für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen zu gewähren. Ab dem kommenden Jahr müssen stattdessen die tatsächlichen Stromkosten ermittelt und erstattet werden.

03.12.2025
Steuerberatung für Privatpersonen

Bisher konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatliche Pauschalen in Höhe von 30 Euro (bei Lademöglichkeit im Unternehmen) bzw. 70 Euro (bei fehlender Lademöglichkeit) steuerfrei erstatten. Diese Regelung wird zum 31. Dezember 2025 durch eine genauere Ermittlung der tatsächlichen Stromkosten ersetzt. Arbeitnehmer müssen dann den Stromverbrauch für das Laden zu Hause mit einem separaten Zähler nachweisen.

Für die Erstattung der Ladekosten gibt es zukünftig zwei Optionen:
Entweder werden die tatsächlichen Stromkosten erstattet oder mittels einer Pauschale, die sich am durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Durchschnittspreis für Strom im privaten Haushalt orientiert. Letztere wird alle sechs Monate angepasst.
Für das Laden an öffentlichen Ladesäulen können die tatsächlichen Kosten ebenfalls steuerfrei erstattet werden, sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt. Die Nutzung von Strom aus betriebseigenen Ladevorrichtungen bleibt (unverändert) steuerfrei, wenn diese ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden.

Praxisrelevanz

Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen ihre Abrechnungssysteme anpassen müssen, um die tatsächlichen Stromkosten korrekt zu ermitteln und steuerfrei erstatten zu können, insbesondere, wenn keine unternehmensinternen Lademöglichkeiten bestehen. Arbeitnehmer, die von der steuerfreien Erstattung ihrer Ladekosten profitieren möchten, sollten ihre Ladevorgänge in Zukunft exakt dokumentieren, besonders bei privaten Ladevorgängen.

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Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

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