Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts bietet Ihnen unser hochspezialisiertes Team Rechtsberatung und Begleitung rechtsgestaltender Prozesse sowie die gerichtliche Vertretung, insbesondere auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts sowie des Beamtenrechts.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • im allgemeinen Kommunalverfassungsrecht
  • bei öffentlichen Förderungen
  • in abgabenrechtlichen Belangen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft
  • bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprozessen
  • bei der Gestaltung von Satzungen der Kommunen, Kommunaler Eigenbetriebe und von Zweckverbänden
  • im Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • im öffentlichen Dienstrecht bspw. bei der Gestaltung von Ausschreibungen und in Konkurrentenstreitverfahren

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der Städte und Gemeinden
  • Europäisches Beihilferecht
  • Hochschulrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Lars Mörchen
Lars Mörchen

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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