Stiftungs- und Verbandsrecht
Stiftungs- und Verbandsrecht

Stiftungen und Vereine sind die typischen Rechtsformen für gemeinnützige Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement. Zugleich bieten sie aufgrund geringer gesetzlicher Regelungsdichte den größten rechtlichen Gestaltungsspielraum. Wir beraten Sie sehr gern in allen stiftungs- und vereinsrechtlichen Fragestellungen, bei der Rechtsformwahl, ebenso wie in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung, etwa im Zusammenhang mit Organsitzungen oder der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Projekte.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Verträgen für Projektkooperationen
  • Zustiftungen (sog. Stiftungsfonds)
  • Sponsoringverträgen
  • Satzungsauslegung und Satzungsänderungen
  • Geschäftsordnungen
  • Beschlussvorlagen
  • Umstrukturierungen, Untergliederungen, Ausgründungen, Verwaltungskooperationen oder der Errichtung von Dachstiftungen

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Rechenschaftslegung, Berichtswesen
  • Recht der unselbstständigen Stiftungen
  • Stiftungen öffentlichen Rechts
  • Recht der kirchlichen Stiftungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Fachnews

Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

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Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

2. Oktober 2026

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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