Medizin- und Gesundheitsrecht
Medizin- und Gesundheitsrecht

In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits- und Steuerrechts sowie Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
  • der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • der gerichtlichen Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
  • der Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
  • der Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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    Fachnews

    Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

    Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

    29. April 2024

    Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

    Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

    29. April 2024

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