Beratung für Steuerberater und Rechtsanwälte
Beratung für Steuerberater und Rechtsanwälte

Sie sind Rechtsanwalt oder Steuerberater und werden mit einem nicht alltäglichen Sachverhalt/Problem konfrontiert. Am liebsten würden Sie einen Spezialisten fragen, aber Sie haben Angst um Ihr „Mandat“.

Hierbei können wir Ihnen helfen. Wir stehen Ihnen mit unseren Spezialisten zur Seite und beraten entweder Sie als Backoffice oder Ihren Mandanten direkt. Wir sichern Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz zu. Sie können so auf unsere gesamte Expertise zurückgreifen und dadurch Ihren Mandanten vollumfänglich betreuen. Warum sollen Sie sich für Einzelfälle in Sonderprobleme einarbeiten? Sie betreuen Ihren Mandanten vollumfänglich und wir helfen Ihnen, wenn Sie es wünschen!

Unsere Leistungen für Sie

  • Gestaltungsberatung
  • Umstrukturierungen/Restrukturierungen/Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Gerichtliche und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren/Klagen
  • Steuerliche Betreuung von Strafverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gutachten/Second Opinions zu ausgewählten Steuer- und Rechtsfragen
  • Verrechnungspreise

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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