Fachnews
BMF-Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. April 2026 das finale Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht (Aktenzeichen: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239). Bereits am 24. März 2025 hatte das BMF einen Entwurf herausgegeben, von dem das finale Schreiben nur geringfügig abweicht.

13.05.2026
Sanierung und Restrukturierung
Hintergrund

Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG dient dazu, den Untergang von Verlusten in Fällen zu vermeiden, in denen der Eintritt neuer Gesellschafter der Sanierung eines krisenbedrohten Unternehmens dient.

Gerade in Restrukturierungs- und Investorenprozessen kann der Erhalt steuerlicher Verlustvorträge erheblichen Einfluss auf Finanzierungsgespräche und die Attraktivität von Distressed-M&A-Transaktionen haben. Dies gilt insbesondere bei Gesellschafterwechseln im Rahmen von Sanierungs-, Eigenverwaltungs- oder StaRUG-Verfahren.

Inhalte des Schreibens

Das BMF konkretisiert, was unter einer Sanierung zu verstehen ist und welche Voraussetzungen für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit, der Sanierungsfähigkeit sowie der Wahl der Sanierungsmaßnahmen maßgeblich sind.

Im Einzelnen nimmt das BMF-Schreiben zu folgenden Punkten Stellung:

  1. Anwendungsbereich
  2. Beteiligungserwerb zum Zwecke der Sanierung
    1. Allgemeines
    2. Sanierungsvoraussetzungen
    3. Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs
    4. Sanierung in Konzernstrukturen
  3. Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen
    1. Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 1 KStG)
    2. Lohnsummenregelung (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 2 KStG)
    3. Zuführung von wesentlichem Betriebsvermögen durch Einlagen (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 3 KStG)
    4. Nichterhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen
  4. Ausschluss der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a Satz 4 KStG)
    1. Einstellung des Geschäftsbetriebs
    2. Branchenwechsel
  5. Rechtsfolgen
    1. Rechtsfolgen der Anwendung der Sanierungsklausel
    2. Rechtsfolgen der rückwirkenden Nichtanwendung der Sanierungsklausel

Das gesamte BMF-Schreiben finden Sie hier: Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG

Gern unterstützen wir Sie bei der Beurteilung, ob die Sanierungsklausel in dem konkret vorliegenden Fall Anwendung findet oder nicht. Wir begleiten Sie zudem umfassend in Restrukturierungs- und Investorenprozessen.

Beitrag teilen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Partnerin, Steuerberaterin

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden