Das nationale Vergaberecht soll künftig einfacher, flexibler, schneller und digitaler werden. Einen entsprechenden Entwurf hat die Bundesregierung nun beschlossen.
Bund, Länder und Kommunen vergeben laut Bundesregierung jährlich Aufträge in Milliardenhöhe, etwa für die Instandhaltung von Schulen oder Straßen. Diese Investitionen gelten als wichtiger Wirtschaftsfaktor, da sie nicht nur Infrastruktur sichern, sondern auch gezielt Anreize für Unternehmen setzen. Für diese soll es nun einfacher und attraktiver werden, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Das Gesetz soll damit zugleich die Vergabestellen entlasten.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/oeffentliche-vergabe-2376854
Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge
Für öffentliche Aufträge des Bundes erhöht das Gesetz die sogenannte Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro. Bis zu diesem Auftragswert muss zukünftig kein Vergabeverfahren mehr durchgeführt werden. Dadurch wird die Anzahl etwaiger Vergabeverfahren verringert, was zu einer Zeit- und Kostenersparnis führt.
Der Grundsatz der losweisen Vergabe wird im neuen Gesetz beibehalten
Ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis ist der Grundsatz der losweisen Vergabe. Der Gesetzentwurf hält hieran grundsätzlich fest, um insbesondere mehreren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
Wenn es eine besondere Schnelligkeit erfordert, soll ausnahmsweise eine sogenannte Gesamtvergabe zulässig sein. Das gilt künftig insbesondere bei Projekten im Rahmen des Sondervermögens oder bei Beschaffungen für Sicherheitsbehörden im Bereich der zivil-militärischen Verteidigung. Für den Sicherheitsbereich sind solche Ausnahmen bis 2030 vorgesehen.
Klimaschutz und Digitalisierung sollen bei öffentlichen Aufträgen in den Blick genommen werden
Der Gesetzentwurf enthält die Grundlage für eine Verordnung, mit der Leitmärkte für klimafreundliche Produkte rechtlich verankert werden können.
Zudem sollen Nachweispflichten reduziert, Eigenerklärungen gestärkt, Nachprüfungsverfahren beschleunigt und die elektronische Kommunikation ausgeweitet werden.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.