Tax Compliance Management Systeme (Tax CMS)
Tax Compliance Management Systeme (Tax CMS)

Angesichts des dynamischen steuerlichen Umfelds bietet ein effektives Tax Compliance Management System wertvolle Orientierung und Sicherheit für Sie. Ein Tax CMS dient dazu, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren. Unsere Expertise liegt in der umfassenden Beratung und Implementierung maßgeschneiderter Tax CMS, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse und Strukturen Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Durch unsere interdisziplinäre Herangehensweise, die steuerliche Expertise und Know-how in den Bereichen Prozessabbildung und -konzeption vereint, gewährleisten wir eine ganzheitliche Unterstützung für Sie. Unser Ziel ist es, nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, sondern auch Ihre internen Prozesse zu optimieren und damit einen nachhaltigen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Aufnahme und Visualisierung steuerlicher Prozesse
  • Aus- und Aufbau einer unternehmensindividuellen Kontrollmatrix
  • Identifikation und Bewertung steuerlicher Risiken
  • Konzeption maßgeschneiderter Kontrollmechanismen und anderer Risikominimierungsmaßnahmen (z. B. Schulungen, Prozessdesign)
  • Integration des TCMS in bestehende Prozesse
  • Erstellung einer revisionssicheren und wirksamen Tax Manuals
  • Laufende Überwachung der Wirksamkeit des implementierten Tax CMS als neutrale Dritte (gemäß PS 981)
  • Anfertigung von Kontrollplänen für die Überwachung des Tax CMS
  • Turnusmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Aktualität des vorhandenen Tax CMS
  • Review bereits bestehender Tax CMS

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dirk Schneider
Dirk Schneider

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer

Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    VG Köln zu Facebook-Fanpages: Gemeinsame Verantwortlichkeit infrage gestellt

    Mit Urteil vom 17. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) Position zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit beim Betrieb von Facebook-Fanpages bezogen und einen Untersagungsbescheid der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) gegen das Bundespresseamt (BPA) aufgehoben.
    Diese Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur Reichweite der gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf und zieht damit erneut die Aufmerksamkeit auf die Diskussion rund um die datenschutzrechtliche Haftung bei der Nutzung sozialer Netzwerke.

    5. November 2025

    Digitaler Test zur Auswahl von BerwerberInnen genügt dem Transparenzgebot nicht

    Im Rahmen von Bewerbungsverfahren für öffentliche Ämter ist die Entscheidung gem. Art. 33 Abs. 2 GG nur anhand der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Bewerbers oder der Bewerberin zu treffen. Die Entscheidung muss aufgrund des in Art. 33 Abs. 2 verankerten Transparenzgebots zudem für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Diese Nachvollziehbarkeit hat das VG Karlsruhe nun bei der BerwerberInnenauswahl anhand eines computergestützten „Selbsteinschätzungstests“ verneint (Urteil v. 29.07.2025 – 12 K 3606/24).

    15. Oktober 2025

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