Insolvenzverwaltung
Insolvenzverwaltung

Wir verfügen über die personellen und sachlichen Ressourcen zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren jeglicher Größenordnung.

Aufgrund unserer betriebswirtschaftlichen Expertise haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, insolvenzbefangene Unternehmen zu sanieren. Unser Ziel ist es, die Wertschöpfung zu erhalten und hierdurch die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen. Hierfür analysieren wir die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und unterziehen sie einem Marktvergleich, um Restrukturierungspotentiale zu identifizieren und die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen.

Um unsere Zielstellung zu erreichen, legen wir einen Schwerpunkt auf die Betriebsfortführung, die sog. übertragende Sanierung (asset deal) und Erstellung von Insolvenzplänen.

Durch eine direkte und offene Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten schaffen wir Transparenz und Vertrauen. Beides sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Sanierung.

Verlässlichkeit steht für uns an oberster Stelle. Standardisierter und digitalisierte Prozesse garantieren eine strukturierte und effiziente Bearbeitung der Verfahren sowie eine professionelle Berichterstattung.

Insolvenzverwaltung ist Teamarbeit. Daher unterstützt eureos aktiv die ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir unterstützen und begleiten Sie in den Bereichen

Fachnews

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen: Die Pflichten von Geschäftsleitern nach dem StaRUG

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verpflichtet Geschäftsleiter dazu, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement ist dabei nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern kann bei Verstößen auch persönliche Haftungsrisiken begründen.

23. Juli 2026

Vergabebeschleunigungsgesetz 2026: Wichtige Änderungen im Überblick

Das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026, Nr. 137. S. ff.) veröffentlicht und trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

20. Juli 2026

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