Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Investoren, die in Immobilien als Vermögenswerte oder als strategische Geschäftsbereiche investieren. Kauf, Verkauf, Entwicklung und Verwaltung von Immobilien erfordern ein tiefes Verständnis der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Effizientes Management und strategische Entscheidungen sind entscheidend, um flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Mit den spezifischen Anforderungen des Immobilienmarktes sind wir bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Immobilienprojekte in steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Ob bei der Entwicklung neuer Bauprojekte, der Optimierung Ihrer Immobilienportfolios oder der Gestaltung von Transaktionen als Share oder Asset Deals – wir begleiten Sie kompetent und persönlich.

Unsere Leistungen für Sie

  • Immobilienbewertungen
  • Erstellung und Durchsicht von Steuerklauseln in Verträgen (Share Deals oder Asset Deals, Ermittlung von Vorsteuerquoten und Umsatzsteuerklauseln)
  • Beratung bei Grunderwerbsteuerfragen im Rahmen von Asset oder Share Deals
  • Beratung bei Fragen zur Grundsteuer nach neuem Grundsteuerrecht ab 1. Januar 2025
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB) sowie Architekten-/Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn, Mehrvergütung und Schadensersatzansprüchen (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • Projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • Tax und Legal Due Diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

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Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

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    Fachnews

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

    20. Februar 2026

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