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Vergaberecht im Fokus: eureos bringt Expertise in den Bundestag ein

Am 10. November 2025 wurde eureos-Partner Lars Mörchen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages angehört. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Vergaberecht bringt er wertvolle Praxisperspektiven in die aktuelle Diskussion zur Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren ein.

18.11.2025
Vergaberecht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher, schneller und digitaler werden soll. Dieses Reformbestreben wird allgemein positiv bewertet. Zum einen erhofft man sich dadurch eine nicht unerhebliche Entlastung für die Wirtschaft vor allem aber für die Verwaltung. Besonderes Ziel ist es andererseits, dass öffentliche Mittel, besonders aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ schneller eingesetzt werden können.

Durch reduzierte Dokumentationspflichten und höhere Direktvergabewerte erhofft man sich einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand, sodass öffentliche Auftraggeber erheblich entlastet werden. Eine verstärkte Digitalisierung soll für mehr Effizienz und schnellere Nachprüfungsverfahren sorgen; die damit verbundene Reduzierung von Papiervorgängen trägt zur Entlastung der Bürokratie bei.

Kritikpunkte sind vor allem die Lockerung der Losvergabe und der Wegfall der „aufschiebenden Wirkung“ einer sofortigen Beschwerde

Ein besonderes Thema war während der Anhörung die beabsichtigte Änderung der Losvergabe. § 97 Abs. 4 GWB regelt, dass öffentliche Aufträge – soweit dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist – in mehrere Lose (Teillose, Fachlose) geteilt werden sollen. Grundlage dieser Regelung ist die sogenannte Mittelstandsförderung. Durch das Vergabebeschleunigungsgesetz soll eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, nach der bei „dringlichen Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, deren geschätzter Vertrags- oder Auftragswert ein bestimmtes Niveau übersteigt, von der Pflicht zur Vergabe abgewichen werden darf. Kritiker befürchten, dass hierdurch Mittelstandsunternehmen benachteiligt werden könnten, insbesondere weil durch sogenannte „Gesamtvergaben“ vorrangig Großunternehmen begünstigt würden. Andererseits ist auch festzustellen, dass vor allem kleinere Kommunen bei der Realisierung ihrer Infrastrukturprojekte (wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren etc.) häufig einem enormen Zeitdruck ausgesetzt sind. Insoweit stellte sich die Frage, ob nicht auch ein Zeitmoment eine Ausnahme von der Losvergabe rechtfertigen kann.

Nach dem Gesetzentwurf soll die „aufschiebende Wirkung“ einer sofortigen Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer in Nachprüfungsverfahren entfallen. Das bedeutet, dass ein Auftraggeber sofort den Zuschlag erteilen kann, ohne auf das Ende des Rechtsmittelverfahrens zu warten, wenn ein Bieter vor der Vergabekammer unterliegt. Hierdurch würde der Primärrechtsschutz für Bieter eingeschränkt werden. Ein Unternehmen, das als Hauptziel eines Nachprüfungsverfahrens den Erhalt des Auftrags anstrebt, hätte bei vorzeitigem Zuschlag das Nachsehen. Das Unternehmen wäre dann allenfalls auf den Sekundärrechtsschutz beschränkt und könnte dann nur noch auf dem Zivilrechtsweg Schadensersatzansprüche – gerichtet auf den entgangenen Gewinn – geltend machen. Diese Rechtswegbeschränkung ist verfassungsrechtlich bedenklich. Denn hierdurch könnte ein Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gesehen werden.

Die Diskussion um die Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren berührt zentrale Fragen staatlicher Handlungsfähigkeit und wirtschaftlicher Steuerung – entsprechend groß ist die Bedeutung einer fachlich klaren Einordnung. Gerade hier bringt eureos-Partner und Rechtsanwalt Lars Mörchen seine außergewöhnliche Kompetenz ein: Als Fachanwalt für Vergaberecht begleitet er seit vielen Jahren öffentliche Auftraggeber und Unternehmen durch anspruchsvolle Vergabeverfahren, vertritt sie in komplexen Nachprüfungsverfahren und vermittelt sein Wissen als erfahrener Referent mit hoher Genauigkeit und praktischer Tiefe. Dass Lars Mörchen am 10. November 2025 als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages angehört wurde, unterstreicht den Stellenwert seiner Expertise auf nationaler Ebene. Seine Einschätzungen fließen damit direkt in die gesetzgeberischen Überlegungen ein.  Mandanten profitieren davon unmittelbar: Sie erhalten praxisnahe Beratung, die stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklungen ist – ein klarer Vorteil bei komplexen Vergabeverfahren.

 

Die vollständige Anhörung der Sachverständigen finden Sie hier.

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