„Staatshaftung – Schadensersatz für Corona-Schäden?“ mit dem BVMW-Bundeswirtschaftssenat
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Inhalt
Für die Mitglieder des BVMW-Bundeswirtschaftssenats gaben unsere eureos-Berater einen Überblick über die drängendsten Fragen rund um Schadenersatzforderungen für Corona-Schäden.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) gehört zu Deutschlands größten und aktivsten Unternehmernetzwerken. Er gilt als branchenneutrale Interessenvertretung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Im November 2019 wurde eureos-Partner Dr. Ralph Bartmuß in den Wirtschaftssenat des BVMW gewählt. Dem Wirtschaftssenat gehören rund 230 Unternehmerpersönlichkeiten an, die den unternehmerischen Mittelstand in ganz besonderer Weise repräsentieren.
Agenda
Unsere Experten gaben den Teilnehmern des Seminars einen Überblick und beantworteten alle Fragen zu folgenden Themen:
- Wie sind etwaige Prozessrisiken einzuschätzen?
- Welche Kosten entstehen im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen?
- Wo mache ich etwaige Ansprüche geltend?
- Welche Fristen sind bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu beachten?
- Welche Aussichten hat eine Klage überhaupt?
- Aufgabe des Geschäftsführers ist es unter anderem, die Vermögensinteressen der Gesellschaft wahrzunehmen. Ergibt sich daraus eine Verpflichtung des Geschäftsführers, Ansprüche aus Staatshaftung geltend zu machen?
Referenten
Dr. Ralph Bartmuß
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Ralph Bartmuß wurde 1966 in Halle/Saale geboren. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Halle/Saale und Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1995 in Sachsen-Anhalt, das zweite 1997 in Sachsen ab.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Roland Donath, M.C.J. (Austin), an der Universität Halle und als Rechtsanwalt in einer überregionalen Sozietät begann er 1998 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung von Arthur Andersen in Dresden. 2002 wechselte er zu Ernst & Young, wo er zunächst im Rahmen der Gestaltungsberatung tätig war. In der Folge verantwortete er dort bis 2010 das Geschäftsfeld der Besteuerung der öffentlichen Hand und der gemeinnützigen Körperschaften in Sachsen und Thüringen sowie das Geschäftsfeld der Besteuerung von Krankenhäusern national.
Mit einer Arbeit zum Versicherungsvertragsrecht bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski promovierte Dr. Ralph Bartmuß im Jahr 2000 an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
2004 wurde er zum Steuerberater bestellt. Seit Juli 2010 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Stefan Fenzel
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Stefan Fenzel wurde 1966 in Nürnberg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1992 legte er das zweite juristische Staatsexamen 1995 beim Oberlandesgericht Nürnberg ab.
Seine berufliche Laufbahn startete er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht/Verwaltungsrecht an der Universität Erlangen/Nürnberg. Als Mitbegründer und Partner der Rechtsanwaltssozietät Voß, Berndt, Fenzel zog es ihn 1998 nach Halle an der Saale. 2009 wechselte er in eine Rechtsanwaltskanzlei, zunächst am Standort Halle, später dann am Standort Magdeburg.
Seit 2014 ist Stefan Fenzel als Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

