eureos-Workshop: D&O-Versicherungen

Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife

25. September 2019, 10:00 - 13:00 Uhr
Magdeburg
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Inhalt

Der Gesetzgeber hat einerseits die Möglichkeit geschaffen, mit Kapitalgesellschaften am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen. Im Fall der Krise einer solchen Gesellschaft stellt er an das Verhalten der Geschäftsführung andererseits aber hohe Anforderungen. Ein entsprechendes Fehlverhalten sanktioniert er mit persönlicher Haftung.

Damit sind Geschäftsführer angehalten, sich mit den insolvenzrechtlichen Regelungen zu beschäftigen, insbesondere die Voraussetzungen der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu kennen, im Eventualfall zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und entsprechend zu handeln. Denn Personen, die der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft angehören, unterliegen insbesondere der Gefahr, persönlich für einen Verstoß gegen das Zahlungsverbot nach Eintritt der Krise zu haften. Diese Haftung greift bereits in einem sehr frühen Zeitpunkt und kann für den Geschäftsführer existentielle Bedeutung erlangen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Geschäftsführer durch den Abschluss einer D&O-Versicherung gegen diese persönliche Inanspruchnahme schützen wollen. Viele, die diesen Weg beschritten haben, müssen sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung allerdings die Frage stellen, ob dieser Schutz tatsächlich (noch) besteht.

Wir luden Sie herzlich ein, diese und weitere Themen mit Ihnen im Rahmen unseres Workshops genauer zu beleuchten.

Agenda

Wir luden Sie herzlich ein, diese und weitere Themen mit Ihnen im Rahmen unseres eureos-Workshops genauer zu beleuchten.

  • Insolvenzrechtliche Sachverhalte als Haftungsfalle für Geschäftsführer
    Prof. Dr. Ulf Gundlach, Rechtsanwalt, Partner, Staatssekretär a. D.
  • Das Zahlungsverbot nach Insolvenzreife – (k)ein Schutz der Geschäftsführer durch D&O-Versicherungen?
    Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Partnerin
  • D&O-Versicherung – Besonderheiten bei Insolvenz
    Dr. Tilman Golz, SÜDVERS GMBH

Refe

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D., Dipl.-Kaufmann

Prof. Dr. Ulf Gundlach, Jahrgang 1957, studierte Betriebswirtschaftslehre (Abschluss Diplom-Kaufmann) und Rechtswissenschaften (1. und 2. Staatsexamen). Anschließend promovierte er an der Universität Göttingen über ein insolvenzrechtliches Thema. Nach Ablegung des 2. Staatsexamens trat er in den Dienst des Landes Niedersachsen, später in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Nach Stationen im Landtag, der Staatskanzlei, dem Finanzministerium und dem Innenministerium wurde er im April 2011 zum Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt berufen.

Seit August 2016 ist Prof. Dr. Ulf Gundlach für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft in Magdeburg und Leipzig tätig, seit Juli 2019 ist er Partner.

Dr. Almuth Werner
Partnerin, Rechtsanwältin

Dr. Almuth Werner, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen sowie Italienisch an der Università per Stranieri, Perugia. Von 1997 bis 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Klaus Vieweg am Institut für Recht und Technik, Universität Erlangen-Nürnberg. Dort promovierte sie zum Dr. jur. mit einer Arbeit zur Zustiftung (Nomos 2003).

Dem Referendariat am Kammergericht Berlin folgte die selbständige Anwaltstätigkeit. Von 2009 bis Ende 2013 war Frau Dr. Werner in leitender Funktion am Abbe-Institut für Stiftungswesen an der FSU Jena tätig und zugleich Schriftleiterin der „Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen“ (ZStV/Nomos). In dieser Zeit verantwortete sie inhaltlich und organisatorisch mehrfach den „Thüringer Stiftungstag“ sowie zahlreiche Thüringer Stiftungsgespräche.

Seit Januar 2014 ist Dr. Almuth Werner für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig tätig, seit Juli 2019 ist sie Partnerin.

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