eureos Online-Seminar: Staatshaftung – Schadensersatz für Corona-Schäden?

Was Sie als Unternehmer wissen müssen.

29. April 2020, 11:00 - 12:30 Uhr
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Inhalt

Der Corona-Lockdown hat die deutsche Wirtschaft fest im Griff. Trotz umfangreicher staatlicher Soforthilfen und Investitionsprogramme bedeuten die behördlichen Maßnahmen für viele Unternehmen massive, teils existenzbedrohende wirtschaftliche Einbußen.

Schnell kommt dabei die Frage auf, wer für die entstandenen Einbußen haftet. Muss der Staat für Schäden aufkommen, die durch seine Maßnahmen verursacht werden? Bestehen Entschädigungsansprüche aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen? Welchen Umfang dürfen die staatlichen Maßnahmen haben, um die Bevölkerung effektiv vor Infektionen zu schützen, ohne jedoch die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen aus dem Blick zu verlieren?

Auch wenn derzeit eine große Akzeptanz für die einschneidenden Maßnahmen besteht, sind diese an rechtliche Voraussetzungen geknüpft, die gerade aufgrund der Schwere ihrer Folgen sorgfältig geprüft werden müssen. In unserem eureos Online-Seminar griffen wir diese gesellschaftlich und rechtlich kontrovers diskutierten Fragen auf.

Agenda

Unser eureos Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in 1 ½ Stunden für Sie auf:

  • Überblick über die Rechtsgrundlagen – insbesondere in Mitteldeutschland (Allgemeinverfügungen / aktuelle Rechtsverordnung)
  • Überblick zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Frage der Verfassungsgemäßheit bestimmter Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19
  • Entschädigungsregeln nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für verbotsbedingte Verdienstausfälle
  • Entschädigungsregeln außerhalb des IfSG für rechtmäßige beziehungsweise rechtswidrige Eingriffe in Betriebsabläufe (Betriebsschließungen etc.)
  • Primärrechtsschutz als Voraussetzung für Entschädigungsansprüche?
  • Welches „Sonderopfer“ für die Allgemeinheit ist Betrieben noch entschädigungslos zumutbar?
  • Beachtung von Fristen nach dem IfSG als Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen?

Referent

Stefan Fenzel
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Stefan Fenzel wurde 1966 in Nürnberg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1992 legte er das zweite juristische Staatsexamen 1995 beim Oberlandesgericht Nürnberg ab.

Seine berufliche Laufbahn startete er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht/Verwaltungsrecht an der Universität Erlangen/Nürnberg. Als Mitbegründer und Partner der Rechtsanwaltssozietät Voß, Berndt, Fenzel zog es ihn 1998 nach Halle an der Saale. 2009 wechselte er in eine Rechtsanwaltskanzlei, zunächst am Standort Halle, später dann am Standort Magdeburg.

Seit 2014 ist Stefan Fenzel als Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

Wir beraten persönlich.

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Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

+49 (0) 341 9999 2127

s.fenzel@eureos.de

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