M&A und Due Diligence
M&A und Due Diligence

Wir sind Ihr professioneller Partner für die Begleitung von M&A-Prozessen und bringen langjährige Erfahrung im internationalen Transaktionsumfeld mit.

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Von der Strategiefindung, der Ableitung einer realistischen Wertvorstellung über die Investorenansprache, die Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Verhandlungsphase bis hin zum Abschluss der Transaktion.

Strategische Zukäufe werden auch im Mittelstand immer wichtiger. Gut zu wissen, dass Sie mit uns einen mittelständischen Partner mit umfassender Erfahrung im Bereich Due Diligence haben. Wir nehmen die Zielgesellschaft genau unter die Lupe und zeigen potentielle Risiken und Einflussfaktoren auf Kaufpreis und Kaufvertrag entscheidungsorientiert auf.

Übrigens, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite wickeln wir den gesamten Transaktionsprozess natürlich auch komplett in englischer Sprache ab und erstellen alle relevanten Ergebnisse und Berichte in Englisch.

Unsere Leistungen für Sie

  • M&A-Prozesse (Kauf/Verkauf)
  • Financial Due Diligence und Commercial Due Diligence
  • Wertindikation
  • Verhandlungsbegleitung und Strukturierung
  • Beratung zur Akquisitionsfinanzierung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

    20. Februar 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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