Unternehmensberatung
Unternehmensberatung

Wir verstehen Ihre Ziele und bringen frische Ideen mit. Bauen Sie auf unsere persönliche Kompetenz und Erfahrung in anspruchsvollen und nicht alltäglichen Projekten.

Wir sind Ihr professioneller und kreativer Partner auf Augenhöhe mit breitem Erfahrungsschatz in allen Fragen der betriebswirtschaftlichen Beratung im Mittelstand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in den Bereichen Unternehmensbewertung, M&A-Beratung und Due Diligence sowie der Erstellung von integrierten Business Plänen. Auch in Sanierungssituationen können Sie auf uns zählen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen, die Sie zum Erfolg führen.

Wir beraten persönlich – auch in Fragen der Digitalisierung. Meistern Sie das ständig wachsende Datenvolumen ganz einfach und nutzen Sie Business Analytics Tools. Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines integrierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystems – angepasst auf Ihr Unternehmen und Ihre Erfordernisse.

Wir beraten persönlich. Unsere Experten sind für Sie da.

Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

Fachnews

Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

23. Februar 2026

Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

20. Februar 2026

eureos Infoservice

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