Insolvenzrecht
Insolvenzrecht

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies nicht nur für die Personen und Unternehmungen, die sich selbst in einer Krise befinden, sondern auch für deren Geschäftspartner und Geschäftsführer. Die höhere wirtschaftliche Bedeutung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber sich dieser Thematik verstärkt widmet und die Rechtsprechung neue Wege beschreitet. Für jeden Geschäftsführer gilt es daher, sind frühzeitig mit dieser Rechtsmaterie auseinanderzusetzen und sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät
  • wie Sie sich im Fall der (absehbaren oder eingetretenen) Insolvenz eines Geschäftspartners sichern
  • Insolvenzanfechtungen erfolgreich entgegentreten
  • wie Sie als Geschäftsführer die erheblichen persönlichen Haftungsgefahren bzw. Strafbarkeiten vermeiden
  • bei der Verteidigung gegen insolvenzspezifische Geschäftsführerhaftungsansprüche

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Krisenberatung
  • Sanierungsberatung
  • Sicherungsrechte wahren
  • Insolvenzanfechtungen begegnen
  • Rechte im Insolvenzplanverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Axel Böge
Dr. Axel Böge

Senior Associate, Rechtsanwalt

Marko Harraß
Marko Harraß

Partner, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Grundsteuer: Bundesfinanzhof hält Bundesmodell für verfassungskonform

    Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundesmodells. Die gegen das pauschalierte Ertragswertverfahren gerichteten Klagen mit den Aktenzeichen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 wurden entsprechend zurückgewiesen.

    19. Dezember 2025

    BFH-Urteil zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Mitvermietung eines Lastenaufzugs als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft

    Der BFH hat mit Urteil vom 25. September 2025 (Aktenzeichen: IV R 31/23) entschieden, dass die Mitvermietung eines Lastenaufzugs der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegensteht und im Streitfall als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft qualifiziert wird. Außerdem werden weitere Abgrenzungskriterien aufgestellt.

    17. Dezember 2025

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden