Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt angespannt, und immer mehr Unternehmen sehen sich mit existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat am 7. Mai 2025 neue Klarstellungen und Pointierungen zum Thema „Going Concern und Insolvenz“ veröffentlicht, die vor allem die Bedeutung der Unternehmensplanung zur Bewertung der Fortführungsfähigkeit in den Fokus rückt.
Wichtige Inhalte der IDW-Veröffentlichung auf einen Blick
Handelsrechtliche Fortführungsannahme:
Die gesetzliche Fortführungsvermutung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gilt grundsätzlich, kann jedoch bei tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entfallen. Das IDW betont, dass eine detaillierte Unternehmensplanung entscheidend ist, sobald bestandsgefährdende Entwicklungen erkennbar sind. Eine belastbare Planung ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensfortführung zu ergreifen.
Insolvenzrechtliche Pflichten:
Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens fortlaufend zu überwachen. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss frühzeitig erkannt und adressiert werden.
Abgrenzung von Bestandsgefährdung und Insolvenzreife:
Das IDW differenziert klar zwischen wesentlichen Unsicherheiten, die zu einer Bestandsgefährdung führen können, und der tatsächlichen Insolvenzreife. Ein Unternehmen ist nicht zwingend insolvent, wenn bestandsgefährdende Risiken bestehen.
Bedeutung einer belastbaren Planung:
Die IDW-Veröffentlichung verdeutlicht, dass eine belastbare Unternehmensplanung eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit ist. Dies gilt insbesondere in Krisensituationen. Eine solche Planung muss realistische Annahmen zu Liquidität, Erträgen und Aufwendungen enthalten und regelmäßig auf Plausibilität überprüft werden.
Relevanz für Ihr Unternehmen
Sie sollten Ihren betriebswirtschaftlichen Status und Ihre Planung regelmäßig aktualisieren und ggf. auf Plausibilität prüfen lassen. Eine belastbare Planung ist nicht nur ein Instrument zur Krisenbewältigung, sondern auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Gläubiger und Investoren.

