Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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25. August 2021, 10:30 – 12:00 Uhr, eureos Online-Seminar (Dieses Online-Seminar richtet sich speziell an Unternehmen der Tourismuswirtschaft.)
31. August 2021, 10:30 – 12:00 Uhr, eureos Online-Seminar (Dieses Online-Seminar ist branchenübergreifend konzipiert.)
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 23. Juli 2021 die FAQ der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht und somit die Corona-Hilfen bis Ende September 2021 verlängert. Wie bei den Vorgängerprogrammen handelt es sich bei den verlängerten Hilfen um nicht rückzahlbare Zuschüsse für alle Unternehmen, die im Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021 mit erheblichen Umsatzrückgängen infolge der Corona-Krise zu kämpfen haben.
Dank der Verlängerung der Hilfen werden die Unternehmen in der weiterhin angespannten Lage nicht allein gelassen. Neben der Fortführung effektiver Förderbestandteile, wie dem „Eigenkapitalzuschuss“, wurden jedoch auch Verschärfungen in der Auslegung der Förderrichtlinien beschlossen. Die Sonderbestimmungen für besonders stark von der Pandemie betroffene Branchen, wie die Veranstaltungs-, Kultur- und Reisebranche sowie den Handel, werden erfreulicherweise weiter geführt.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Förderbestimmungen sowie des Beihilferechtes stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor. Der Fokus lag dabei auf Praxishinweisen bei der Beantragung, die in einem digitalen, zweistufigen Verfahren ausschließlich über Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen muss. Wir beantworteten Ihre Fragen rund um Antragsberechtigung, Antragstellung und Abrechnung und gaben unsere Erfahrungswerte an Sie weiter.
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
Das Wichtigste im Überblick
Die Überbrückungshilfe III Plus
Unsere Praxistipps zur Beantragung der Hilfsprogramme
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!