Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)
Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)

Nachhaltigkeit ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Die EU hat insbesondere mit der CSRD den Rahmen dafür gesetzt, dass Unternehmen künftig über den Einfluss der Nachhaltigkeit auf Ihre Geschäftstätigkeit Bericht erstatten müssen.

Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie dabei, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensstrategie zu gestalten und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzubauen. Gern begleiten wir Sie von der Wesentlichkeitsanalyse über die Definition von Prozessen bis zur Implementierung   eines Nachhaltigkeitscontrollings.

Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz bieten wir Lösungen, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch messbare Vorteile schaffen. Mit einem klaren Fokus auf Kosteneffizienz und Prozessoptimierung stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen nicht nur Theorie bleibt, sondern tatsächlich gelebt wird.

Unser Leistungen für Sie

  • Nachhaltigkeitsinventur
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Stakeholder- bzw. Lieferantenbefragung
  • Aufbau und Weiterentwicklung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den aktuellen European Sustainability Reporting Standards (gesetzlich und freiwillig)
  • Unterstützung bei der Implementierung einer ESG-Strategie sowie Durchführung einer ESG-basierten Geschäftsmodellanalyse
  • Design von ESG-bezogenen Unternehmensprozessen
  • Auf- und Ausbau von ESG-bezogenen Controlling- und Reportingprozessen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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    Fachnews

    FG Thüringen zur Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eingegangenen Miet- und Pachtzinsen

    Das FG Thüringen hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2026 (Aktenzeichen: 1 K 183/22) bestätigt, dass Miet- und Pachtzinsen, die in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eingehen, nicht gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind.

    13. März 2026

    BMF schafft Klarheit zur Umsatzsteuer bei Dauerverlustbetrieben

    Mit Schreiben vom 20. Januar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen Stellung genommen, die öffentliche Zuschüsse erhalten. Für die Frage der Unternehmereigenschaft sieht es eine zweistufige Prüfung sowie eine widerlegbare Vermutung zur Nichtwirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad bis 3 %) vor. Es gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027.

    5. März 2026

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