Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)
Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)

Nachhaltigkeit ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Die EU hat insbesondere mit der CSRD den Rahmen dafür gesetzt, dass Unternehmen künftig über den Einfluss der Nachhaltigkeit auf Ihre Geschäftstätigkeit Bericht erstatten müssen.

Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie dabei, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensstrategie zu gestalten und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzubauen. Gern begleiten wir Sie von der Wesentlichkeitsanalyse über die Definition von Prozessen bis zur Implementierung   eines Nachhaltigkeitscontrollings.

Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz bieten wir Lösungen, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch messbare Vorteile schaffen. Mit einem klaren Fokus auf Kosteneffizienz und Prozessoptimierung stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen nicht nur Theorie bleibt, sondern tatsächlich gelebt wird.

Unser Leistungen für Sie

  • Nachhaltigkeitsinventur
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Stakeholder- bzw. Lieferantenbefragung
  • Aufbau und Weiterentwicklung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den aktuellen European Sustainability Reporting Standards (gesetzlich und freiwillig)
  • Unterstützung bei der Implementierung einer ESG-Strategie sowie Durchführung einer ESG-basierten Geschäftsmodellanalyse
  • Design von ESG-bezogenen Unternehmensprozessen
  • Auf- und Ausbau von ESG-bezogenen Controlling- und Reportingprozessen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    BGH: Sittenwidriges Handeln kann Organhaftung auch nach Ausscheiden aus Organstellung begründen

    Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung richtet sich nicht nur nach seiner formalen Organstellung, sondern nach seiner tatsächlichen Rolle in einem täuschenden Geschäftsmodell. Systematische Täuschungen über Marktstellung und behördliche Zulassungen führen zur Sittenwidrigkeit und können auch für nachwirkende Verträge Haftung auslösen.

    20. Januar 2026

    Nießbrauch an vermieteten Grundstücken: Bundesfinanzhof stuft Verzichtsentgelt als steuerpflichtige Entschädigung ein

    Gemäß BFH-Urteil vom 10. Oktober 2025 (Aktenzeichen: IX R 4/24) ist das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn das Grundstück vom Nießbraucher zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet wird und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

    19. Januar 2026

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