Anne Graurock

Anne Graurock

Rechtsanwältin

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, das sie im Jahr 2014 abschloss, absolvierte Anne Graurock ihr Rechtsreferendariat in Berlin und legte das Zweite Juristische Staatsexamen ab.

Nach dem Referendariat begann sie ihre juristische Laufbahn bei der STRATO AG, in der sie fast acht Jahre als Legal Counsel tätig war. Während dieser Zeit begleitete sie die Zusammenführung der Rechtsabteilungen von STRATO und der zur selben Unternehmensgruppe gehörenden IONOS SE. Darüber hinaus war sie über viele Jahre hinweg als Datenschutzbeauftragte der STRATO AG tätig und verantwortete in dieser Funktion die datenschutzrechtliche Compliance des Unternehmens.

Seit 2025 ist Anne Graurock als Rechtsanwältin Teil des Teams von esb Rechtsanwälte in Dresden und bringt ihre langjährige Erfahrung im IT- und Datenschutzrecht in die Beratung von Unternehmen ein.

Beratungsschwerpunkte

Datenschutzrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht, IP-Recht

Privat

klettert Sie gern und joggt regelmäßig, um den Kopf freizubekommen.

 

esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht und IP-Recht.

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    Kontakt

    esb Rechtsanwälte
    Strewe, Hänsel & Partner mbB

    Goethestraße 17
    01109 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 81651 0
    Telefax: +49 (0) 351 8165199

    anne.graurock@esb.legal

     

    esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht und IP-Recht. Die Datenschutzinformationen von esb finden Sie unter https://www.kanzlei.de/standorte/anwaltskanzlei-dresden/datenschutz.

    Newsbeiträge von Anne Graurock

    15 Jahre eureos – Erinnerungen, Teamgeist und ein Blick nach vorn

    Unser diesjähriger Betriebsausflug hat uns nicht nur auf’s Wasser geführt, sondern auch zurück zu unseren Anfängen. Zwischen Teamaufgaben, Naturerlebnissen und gemeinsamen Abenden haben wir gespürt, was uns ausmacht: Zusammenhalt, Vertrauen und Freude an dem, was wir tun.

    22.09.2025

    EuG-Entscheidung zum EU-US-Datentransfer

    Am gestrigen Tage hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union, der EuG, mit Urteil vom 03.09.2025, T-553/23 die Klage gegen die aktuelle Vereinbarung für den transatlantischen Datentransfer zwischen EU und USA abgewiesen. Er bestätigte damit, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission am 10. Juli 2023 von einem angemessenen Datenschutzniveau in den USA ausgegangen werden durfte. Damit bleibt das transatlantische Datenabkommen vorerst in Kraft.

    05.09.2025

    IT-Recht / Datenschutzrecht

    Der elektronische Widerrufsbutton soll kommen

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat jüngst einen Referentenentwurf zur Änderung unter anderem des Verbrauchervertragsrechts veröffentlicht. Die Neuregelungen dienen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und bringen für Unternehmen, die mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über Online-Benutzerflächen schließen, erhebliche Änderungen mit sich.

    13.08.2025

    IT-Recht / Datenschutzrecht

    eureos und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW) setzen erfolgreiche Kooperation fort

    Die langjährige Partnerschaft für Nachwuchsförderung geht in eine neue Runde. Mit spannenden Einblicken in die Praxis möchten wir Studierende erneut für steuerliche Themen begeistern – ganz persönlich und auf Augenhöhe.

    21.07.2025

    Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

    DORA – was nicht kritische IKT-Drittdienstleister jetzt beachten müssen

    Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Rahmen für das Management von Cybersicherheits- und IKT-Risiken auf den Finanzmärkten zu schaffen. Sie adressiert neben Finanzunternehmen auch deren IT-Dienstleister, die im Gesetz etwas umständlich als „IKT-Drittdienstleister“ bezeichnet werden. Während sich aktuelle Veröffentlichungen derzeit insbesondere mit den Anforderungen an kritische IKT-Drittdienstleister beschäftigen und solchen, deren Dienstleistungen kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, gibt es auch für die dritte Gruppe der IKT-Drittdienstleister – deren Dienstleistungen unkritisch im Sinne der DORA sind – einiges zu beachten.

    09.07.2025

    IT-Recht / Datenschutzrecht