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Regierungsentwurf zur Pauschalreise-Richtlinie beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den von Justizminister Heiko Maas eingebrachten Entwurf zur EU-Pauschalreise-Richtlinie beschlossen. In einigen Punkten konnte die Reisebranche Zugeständnisse im Vergleich zum kontrovers diskutierten Referentenentwurf erreichen.

03.11.2016

Hintergrund

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 umsetzen und löst damit die Richtlinie aus dem Jahr 1990 ab.

Zum Inhalt

Die Richtlinie soll für mehr Klarheit bei den reiserechtlichen Regeln sorgen. Sie regelt die Information und Insolvenzsicherung für Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen neu. Dabei wird die Definition der Pauschalreise ausgeweitet. Daneben wird die verbundene Reiseleistung als neue Kategorisierung eingeführt.

Zugeständnisse an die Reisebranche konnten hinsichtlich der Formulierung, was unter die Definition Pauschalreise fällt, erreicht werden. So bleiben Leistungen vom Pauschalreisebegriff ausgeschlossen, die andere nur ergänzen. Auch Einzelleistungen sind gelten grundsätzlich nicht als Pauschalreise.

Keine Änderungen konnten jedoch bei den Regelungen zu den verbundenen Reiseleistungen erreicht werden. Deshalb müssen zukünftig Einzelleistungen getrennt voneinander beraten und abgerechnet werden, wenn verhindert werden soll, dass sie als eine verbundene Reiseleistung bewertet werden und damit für das vermittelnde Reisebüro Haftungspflichten entstehen und eine Kundengeld-Absicherung erforderlich wird.

Weiteres Verfahren

Der Kabinettsentwurf wird nun an den Bundestag zur weiteren Beschlussfassung weitergeleitet. Aus den Reihen des Justizministeriums wurde jedoch bereits deutlich, dass die deutsche Bundesregierung ihren Spielraum für Änderungen weitgehend ausgereizt hat und an die EU-Vorgabe gebunden ist. Wesentliche Änderungen sind danach wohl nicht mehr zu erwarten. Die Verabschiedung im Bundestag ist für Juni 2017 geplant. Inkrafttreten soll die Neuregelung Mitte 2018.

Praxistipp

Durch die Pauschalreise-Richtlinie werden umfangreiche neue Informations- und Insolvenzsicherungspflichten, und – damit verbunden – auch Dokumentationsverpflichtungen eingeführt, die auch Vermittler treffen. Daneben können sich auch steuerliche Auswirkungen ergeben. Auch wenn derzeit noch viele Einzelfragen ungeklärt sind, sollten Unternehmen der Touristik diese Änderungen im Auge behalten und die möglichen Auswirkungen auf ihr Geschäft frühzeitig überprüfen. Nur so bleibt eine angemessene Zeit für notwendige Anpassungen. Sprechen sie uns an!

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