Sanierung und Restrukturierung
Sanierung und Restrukturierung

Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, in schwierigen Zeiten den Kurs zu halten und aus einer Krise eine neue Chance zu machen. Regelmäßig stellt sich dann für den Unternehmer die Frage nach der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der langfristigen Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Kapitalgeber fordern dann in der Regel ein unabhängiges Sanierungsgutachten, auch bekannt als IDW S6-Gutachten.

Ein solches Gutachten schafft neues Vertrauen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Unsere Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen, die wir in Abstimmung mit dem Unternehmen und dem Unternehmer entwickeln, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens. In diesem Sanierungsprozess und während der Maßnahmenumsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unseren modernen digitalen und automatisierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingtools beherrschen Sie als Unternehmer auch die in der Sanierungsphase oft umfangreichen Reportingpflichten mit überschaubarem Aufwand und zu vertretbaren Kosten.

Unser Leistungen für Sie

  • Quick Checks und schneller Rat in Krisensituationen
  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte (IDW S 6 / IBR)
  • Sanierungsbegleitung und Sanierungscontrolling
  • Optimierung und Digitalisierung des Controllings im Unternehmen
  • Operatives Liquiditätsmanagement
  • Geschäftsmodellbeurteilung auf nachhaltige Rendite- und Erfolgsperspektiven
  • Unternehmensverkauf/Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Controlling
  • Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

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    Fachnews

    Jahressteuergesetz 2026: Regierungsentwurf veröffentlicht

    Das BMF hat am 14. August 2026 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Zuvor war bereits der BMF-Referentenentwurf veröffentlicht worden (siehe hierzu unseren Newsletter vom 26. Juni 2026). Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf folgende Änderungen:

    3. September 2026

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

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