Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Ein Schutzschirmverfahren ermöglicht es, den Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung fortzuführen und die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten.
Eigenverantwortliche Sanierung unter gerichtlichem Schutz in früheren Krisenstadien
Ein Schutzschirmverfahren verschafft dem Unternehmen einen gerichtlich geschützten Sanierungsrahmen, in dem insbesondere Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger unterbunden, ein Insolvenzplan vorbereitet und die Sanierung unter der Verantwortung der bisherigen Geschäftsführung umgesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Schutzschirmbescheinigung bestätigt gesetzliche Voraussetzungen und bildet die Grundlage für den Verfahrensantrag
Der Nachweis dieser Voraussetzungen erfolgt durch die Schutzschirmbescheinigung nach § 270d InsO. Sie ist zwingender Bestandteil des Antrags auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens. Als zur Ausstellung der Schutzschirmbescheinigung qualifizierte Experten schaffen wir mit der Bescheinigung die Grundlage für ein Schutzschirmverfahren und begleiten gemeinsam mit den Verfahrensbeteiligten den Weg zu einer erfolgreichen Restrukturierung.
Im Rahmen der Erstellung beurteilen wir insbesondere,
- ob die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren vorliegen,
- ob bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung besteht,
- ob die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist sowie
- ob die gesetzlich geforderte Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO vollständig und schlüssig ist.
Unsere Expertise schafft die Grundlage für einen tragfähigen Insolvenzplan
Unsere Tätigkeit geht dabei weit über die Ausstellung einer Bescheinigung hinaus. Gemeinsam mit der Geschäftsführung, den insolvenzrechtlichen Beratern und den weiteren Verfahrensbeteiligten schaffen wir die betriebswirtschaftliche Grundlage für ein erfolgreiches Schutzschirmverfahren. Dazu gehören insbesondere die Beurteilung der Insolvenzeröffnungsgründe nach IDW S 11 und BGH Rechtsprechung, die Erstellung belastbarer Liquiditäts- und Finanzplanungen sowie die Plausibilisierung der Sanierungsplanung.
Schutzschirmverfahren erfordern frühzeitiges Handeln
Ein Schutzschirmverfahren kommt nur in Betracht, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Deshalb ist ein frühzeitiges Handeln entscheidend: Werden erste Anzeichen einer Unternehmenskrise erkannt, sollten die Handlungsmöglichkeiten frühzeitig geprüft werden. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Krisensituation fundiert zu bewerten und die Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren zu beurteilen.

