Online-Seminar in Kooperation mit dem Erich Schmidt Verlag
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Inhalt
Überraschend hat die Regierungskoalition im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3. Juni 2020 angekündigt, den Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % sowie den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % für sechs Monate vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu senken. Seitdem ging es schnell: Die Ankündigung wird im Rahmen des sog. „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes“ umgesetzt. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 29. Juni 2020. Damit ist die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze mit Wirkung ab 1. Juli 2020 in Kraft treten. Diese Änderung gilt neben der ebenfalls bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen (vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021).
Was ist jetzt zu tun?
Angesichts der äußerst kurzen Zeitspanne besteht dringender Handlungsbedarf für alle umsatzsteuerlichen Unternehmer: zunächst sind zeitnah die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze zu schaffen. Zudem sind ggf. bereits vorab umsatzsteuerliche und zivilrechtliche Rechtsfragen zu klären, um umsatzsteuerliche Risiken zu vermeiden und den rechtlichen Handlungsrahmen zu kennen. Im ESV-Online Seminar gaben unsere Experten Ihnen einen Überblick über typische Problembereiche, anhand derer der unternehmensindividuelle Handlungsbedarf eingeschätzt werden kann.
Agenda
Steuersatzänderungen im Überblick
- Was gilt?
- Wer ist betroffen?
- Was ist entscheidend für die Bestimmung des richtigen Steuersatzes?
- Welche Risiken bestehen?
To Do’s im Überblick
- Identifizierung unternehmensspezifischer Themen (z.B. Anzahlungen/Vorauszahlungen,
- Rückvergütungen, Gutscheine)
- technische Anpassungen im Auftrags- und Rechnungswesen
- erhöhter Überwachungs- und Schulungsbedarf
Referenten
Ines Kanitz
Partnerin, Steuerberaterin, Dipl.-Ökonom
Ines Kanitz studierte Betriebswirtschaftslehre in Leipzig. 1992 startete sie ihre Karriere in der Wirtschaftsprüfungsabteilung von Arthur Andersen, bereits ein Jahr später wechselte sie jedoch ins Steuerrecht. Während der Zeit bei Arthur Andersen und Ernst & Young spezialisierte sie sich u. a. auf die Beratung von inländischen Kapitalgesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern und übernahm die Verantwortung für den Bereich Compliance geschlossener Auslandsimmobilienfonds.
1997 wurde sie zum Steuerberater bestellt.
Ines Kanitz betreut Kapital- und Personengesellschaften verschiedener Größe und Branche. Ihr Herz schlägt auch beruflich für das Reisen und den Tourismus. Seit mehr als zehn Jahren berät sie Unternehmen hier insbesondere im Zusammenhang mit den vielfältigen Fragestellungen der Umsatz- bzw. Margensteuer. Ein weiterer beruflicher Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Unternehmen mit internationalem Hintergrund, z. B. in Betriebsprüfungen, zu Verrechnungspreisen, zu Fragen des Tax Reportings oder Fragen des internationalen Steuerrechts.
Seit Oktober 2010 ist sie Partnerin der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Dr. Kerstin Desens
Senior Associate, Rechtsanwältin, LL.M.oec.
Dr. Kerstin Desens (geb. Bohne), Jahrgang 1982, studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und wurde dort 2012 mit einer medizinrechtlichen Arbeit promoviert. Parallel beschäftigte sie sich mit dem Recht der Unternehmensbesteuerung und absolvierte einen wirtschaftsrechtlichen Masterstudiengang (LL.M.oec.).
Nach Referendariat mit steuerrechtlichen Stationen bei der PricewaterhouseCoopers AG in Leipzig und im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg ist sie seit September 2013 als Rechtsanwältin für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

