Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)
Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG – Reporting)

Nachhaltigkeit ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Die EU hat insbesondere mit der CSRD den Rahmen dafür gesetzt, dass Unternehmen künftig über den Einfluss der Nachhaltigkeit auf Ihre Geschäftstätigkeit Bericht erstatten müssen.

Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie dabei, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensstrategie zu gestalten und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzubauen. Gern begleiten wir Sie von der Wesentlichkeitsanalyse über die Definition von Prozessen bis zur Implementierung   eines Nachhaltigkeitscontrollings.

Mit unserem praxisnahen Beratungsansatz bieten wir Lösungen, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch messbare Vorteile schaffen. Mit einem klaren Fokus auf Kosteneffizienz und Prozessoptimierung stellen wir sicher, dass Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen nicht nur Theorie bleibt, sondern tatsächlich gelebt wird.

Unser Leistungen für Sie

  • Nachhaltigkeitsinventur
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Stakeholder- bzw. Lieferantenbefragung
  • Aufbau und Weiterentwicklung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den aktuellen European Sustainability Reporting Standards (gesetzlich und freiwillig)
  • Unterstützung bei der Implementierung einer ESG-Strategie sowie Durchführung einer ESG-basierten Geschäftsmodellanalyse
  • Design von ESG-bezogenen Unternehmensprozessen
  • Auf- und Ausbau von ESG-bezogenen Controlling- und Reportingprozessen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

    Geplante Baurechts-Novelle – Anpassungsbedarf für Kommunen und Verbände

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren Fachgesetzen mit dem Ziel vorsieht, Wohnraumbeschaffung und kommunale Planungspraxis zu beschleunigen und zu digitalisieren. Der Entwurf adressiert insbesondere Verfahrensdauer, Beteiligungsprozesse, Klimaanpassung und bodenpolitische Instrumente.

    17. August 2026

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