Exklusiv-Workshop in Kooperation mit esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB, Fachanwaltskanzlei für IT-Recht
Derzeit stehen leider keine freien Termine zur Verfügung.
Inhalt
Die sich ständig wandelnden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von IT in der öffentlichen Verwaltung, stellen immer wieder eine komplexe Herausforderungen, bei der Beschaffung von IT-Leistungen dar. In unseren Workshops greifen wir diese gezielt auf und möchten Sie dabei unterstützen, vergaberechtskonforme und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.
Der Workshop vermittelt kompakt und praxisnah die Grundlagen, um IT-Leistungen rechtssicher und effizient zu beschaffen. Im Fokus stehen dabei aktuelle Rechtsentwicklungen, typische Stolperfallen und praxistaugliche Lösungsansätze.
Ziel ist es, Sie zu befähigen, Vergabeverfahren rechtlich sicher und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.
Aktuell sind alle Termine ausgebucht. Wir bitten um Verständnis.
Agenda
Ablauf
- Vorstellung Ihres Anliegens einschließlich laufender oder anstehender IT-Beschaffungsprojekte
- Konkrete Fragen Ihrer Organisation sowie konkrete Antworten der Experten von esb und eureos
Im Workshop werden wir uns intensiv mit Ihrem Anliegen befassen und Antworten auf Ihre konkreten Fragen erarbeiten:
Im Bereich Vergaberecht:
- Welche Anforderungen sind bei komplexen und individuellen IT-Leistungen an die Leistungsbeschreibung als „Kernstück der Vergabeunterlagen“ zu stellen?
- Ist es zulässig, auf bestimmte Produkte oder Hersteller zu verweisen sowie bestimmte Mindestanforderungen aufzustellen?
- Was ist bei der Wahl der (Vergabe-)Verfahrensart zu beachten – wann sollte ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Betracht gezogen werden?
- Gibt es Gründe, die es rechtfertigen, mit nur einem Bieter ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen?
- Sind Teststellungen und Präsentationen vergaberechtlich zulässig und können diese verifizierend oder wertend ausgestaltet werden?
- Welche Kriterien sind bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Anwendung der UfaB-Formel zu berücksichtigen?
Im Bereich IT-Recht:
- Abgrenzungsfragen zum richtigen EVB-IT-Vertragstyp (z.B. EVB-IT Kauf, System, Cloud, Dienstleistung und Pflege) als Grundlage der Beschaffung?
- Sollte die Beschaffung auf Grundlage eines EVB-IT-Rahmenvertrags erfolgen?
- Kommt der Abschluss eines Rahmenvertrages auch mit mehreren Anbietern in Betracht, auf dessen Grundlage sodann bei konkreten Beschaffungsbedarfen jeweils einen Miniwettbewerb durchgeführt wird?
- Was regeln die EVB-IT-Vertragsmuster im konkreten Einzelfall nicht? Bedarf es hier der Erstellung besonderer Vereinbarungen als individuelle Ergänzung zum jeweiligen EVB-IT-Vertragsmuster und der EVB-IT-AGB?
- Welche spezifischen Besonderheiten sind z.B. beim Leistungsumfang, den Regelungen zu Daten- und IT-Sicherheit, der Preise und Zahlungsbedingungen, der Haftung und Gewährleistung, den Sanktionen sowie der Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten zu beachten?
- Welche weiteren Schritte und Maßnahmen sind zu empfehlen?
Referenten
Lars Mörchen
Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Lars Mörchen, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Während des Referendariat beim Oberlandesgericht Karlsruhe absolvierte er einen Studienaufenthalt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
2000 begann er seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Seit 2006 arbeitete Lars Mörchen in verschiedenen mittelständischen Kanzleien in Halle (Saale) und Magdeburg. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht, für Verwaltungsrecht und für Steuerrecht.
Im Jahr 2017 wechselte Lars Mörchen zur eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft und baute die Niederlassung am Standort Magdeburg mit auf.
Seit 1. Januar 2025 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Stefan Ansgar Strewe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter
esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Der gebürtige Berliner wuchs im Ruhrgebiet auf und entdeckte dort in den 70er-Jahren seine Passion für Rechenmaschinen und Computer. Nach dem Studium in Bayreuth und dem Rechtsreferendariat in Sachsen gründete er 1997 seine von Beginn an auf das IT-Recht spezialisierte Kanzlei in Dresden, bei der es sich heute um die führende Fachanwaltskanzlei für IT-Recht in Mitteldeutschland handelt.
Im Jahre 2008 erwarb er die Qualifikation als Fachanwalt für IT-Recht. Seit 2013 sitzt er zudem dem Fachanwaltsausschuss für Informationstechnologierecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen vor. Der Sächsische Landtag wählte ihn 2015 zum Stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, im Juni 2020 wurde er zum Verfassungsrichter an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewählt.
Stefan Ansgar Strewe betreut Unternehmen jeder Größenordnung sowie die öffentliche Verwaltung und Verbände auf den Gebieten des IT- und Wirtschaftsrechts. Daneben ist Stefan Ansgar Strewe als Schlichter und Schiedsrichter tätig.
Seit Gründung ist er Geschäftsführender Partner von esb Rechtsanwälte in Dresden.
Nicole Marquardt
Angestellte Rechtsanwältin
esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Nicole Marquardt studierte von 2002 bis 2007 mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Handels- und Bilanzrecht Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach dem Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht folgte Anfang 2010 die Anwaltszulassung in Dresden.
In der Zeit von 2009 bis 2019 war Nicole Marquardt bei einer überörtlich tätigen Kanzlei in der Prozessabteilung insbesondere im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Seit Mai 2019 ist Nicole Marquardt Teil des Teams von esb Rechtsanwälte in Dresden.
Stefan Näther
Associate, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Stefan Näther, geboren 1994, studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an den Universitäten Bayreuth und Leipzig. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Referendariat am Oberlandesgericht Dresden) im Jahr 2019 war er ab 2020 in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei im Großraum Dresden/Ostsachsen tätig – von Anfang an überwiegend auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechtes.
Im Oktober 2023 erhielt er die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit August 2024 ist Stefan Näther bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Dresden tätig.
Hinweise zur Teilnahme
Der Workshop richtet sich an:
- Verantwortliche in Vergabestellen und Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand
- Leiter der IT-Fachabteilung mit Schnittstellen zur Beschaffung
- Leiter der Rechtsstelle
- Projektverantwortliche, die IT-Leistungen planen und ausschreiben
Wir führen den Workshop exklusiv für Sie durch. In dem Workshop ist neben Ihnen kein weiteres Unternehmen vertreten.
Auf Grund des intensiven Diskussionscharakters sowie des Austauschs sensibler Informationen ist die Teilnehmerzahl auf maximal drei Teilnehmer pro Unternehmen begrenzt.
Wir unterliegen bereits mit Ihrer Anmeldung zum Workshop der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sämtliche uns überlassene Informationen werden daher streng vertraulich behandelt.
Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenlos.
