Fachnews
Neue Anforderungen an Krisenfrüherkennung und Unternehmensplanung auch für den Mittelstand

Der neue Standard IDW S 16 „Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG“ bedeutet für Geschäftsführer die Pflicht einer verlässlichen integrierten Planung, klarer Risikoanalysen und strukturierter Überwachungssysteme.

28.11.2025
Sanierung und Restrukturierung

Für viele Unternehmen, insbesondere in angespannten Liquiditäts- oder Ertragssituationen, entsteht damit ein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Krisenfrüherkennung wird verpflichtend

Der IDW S 16 legt klar fest: Geschäftsführer eines Unternehmens müssen fortbestehensgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen, bewerten und Gegenmaßnahmen einleiten. Diese Pflicht ergibt sich bereits aus dem StaRUG, wird nun aber durch den Standard operationalisiert.

Integrierte Unternehmensplanung steht im Zentrum

Eine verlässliche Planung von

  • Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Bilanz,
  • Liquiditätsentwicklung

ist laut IDW S 16 das zentrale Element der Krisenfrüherkennung. Die Planung muss laufend aktualisiert, plausibilisiert und dokumentiert werden.

Selbst Unternehmen mit geringer Komplexität sind künftig verpflichtet, in der Krise eine angemessene Planung vorzuhalten. Das umfasst auch Szenarioanalysen und Soll-Ist-Vergleiche.

Risiken müssen messbar gemacht werden

Der Standard verlangt eine quantitative Bewertung der Risiken, also Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des potenziellen Schadens. Qualitative Aussagen reichen nicht mehr. Szenarioanalysen oder Bandbreitenplanungen werden damit zum Pflichtinstrument.

Krisenfrüherkennungssystem muss strukturiert sein

Der IDW S 16 zeigt, dass ein wirksames System folgende Elemente beinhalten muss:

  • Risikoidentifikation
  • Risikobewertung
  • Unternehmensplanung
  • Überwachung
  • Dokumentation und Managemententscheidungen

All diese Elemente müssen ineinandergreifen.

Dokumentation ist ein Haftungsfaktor

Der Standard betont, dass Entscheidungen und Prognosen nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Nur so können Geschäftsleiter im Haftungsfall nachweisen, dass sie Sorgfalts- und Überwachungspflichten erfüllt haben.

Wie wir Sie unterstützen

 Als spezialisierte Berater für Unternehmen in der Krise und Spezialisten im Bereich der Unternehmensplanung unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung des IDW S 16, insbesondere dort, wo schnelle und professionelle Unterstützung notwendig ist.

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, für Ihr Unternehmen, Ihr Team und Ihre persönliche Verantwortung als Geschäftsleiter.

Beitrag teilen

Wir beraten persönlich.

Ihr Ansprechpartner

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden