Digitalisierung im Controlling
Digitalisierung im Controlling

Die digitale Transformation im Controlling eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, Ihre Analyse- und Steuerungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Umgang und in der Implementierung digitaler Controlling-Systeme unterstützen wir Sie dabei, vom zunehmenden Datenaufkommen in Ihrem Unternehmen zu profitieren.

Von umfassender Modellierungssoftware über spezifische Liquiditätsplanungssoftware bis hin zur Datenauswertungs- und Visualisierungssoftware – wir verfügen über eine tiefgreifende Expertise mit verschiedensten Tools. Das ermöglicht es Ihnen, betriebswirtschaftliche Prozesse effizient zu steuern, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Controlling-Landschaft zukunftssicher zu gestalten.

Unsere Leistungen für Sie

  • Bestandsaufnahme und Analyse Ihrer Anforderungen
  • Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes
  • Unterstützung bei der Implementierung neuer Software
  • Erstellung und Implementierung IT-gestützter externer und interner Reportingsysteme
  • Unterstützung beim laufenden Controlling und Reporting

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

    20. Februar 2026

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