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Unsere Mandanten – ein Überblick

Wir betreuen langjährig und erfolgreich Mandanten und Projekte in ganz Deutschland und international. Unsere Experten kennen die Besonderheiten Ihres Business sehr genau und sind mit den Details und Neuerungen Ihrer Branche bestens vertraut. Das sichert unser Können auf höchstem Niveau und garantiert Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen Ihrer Branche gerecht werden und punktgenau zu Ihnen passen.

Interdisziplinäre Beratung für unsere Mandanten

Wirtschaftsunternehmen/Business Clients

 

Zu unserem Kerngeschäft gehört die umfassende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Wirtschaftsprüfung von Kapital- und Personengesellschaften und Unternehmensgruppen des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungen und Technologie. Neben der Beratung in allen grundsätzlichen Fragen der unternehmerischen Tätigkeit legt eureos seine Schwerpunkte in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Gestaltungsberatung, International Business Advisory und Fördermittelberatung.

Öffentliche Hand/Public Services

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung des öffentlichen Sektors in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie der Wirtschaftsprüfung. Dabei geht es im Kern um die effiziente Gestaltung von Aufgaben und Prozessen zur Erhaltung und Verbesserung der Finanzkraft. Neben Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen zählen dabei insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen aller Rechtsformen zu unseren Mandanten.

Unternehmer/Private Clients

 

Unser persönlicher Beratungsansatz schließt die individuelle rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung von Familienunternehmen, Unternehmern und vermögenden Einzelpersonen ein. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einer zuverlässigen Vermögensstruktur- und Nachfolgeberatung, der Unterstützung bei Investitionen und Transaktionen sowie der Steuerplanung und umfassenden rechtssicheren Gestaltungsberatung.

Fachnews

Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

29. April 2024

Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

29. April 2024