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Unsere Mandanten – ein Überblick

Wir betreuen langjährig und erfolgreich Mandanten und Projekte in ganz Deutschland und international. Unsere Experten kennen die Besonderheiten Ihres Business sehr genau und sind mit den Details und Neuerungen Ihrer Branche bestens vertraut. Das sichert unser Können auf höchstem Niveau und garantiert Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen Ihrer Branche gerecht werden und punktgenau zu Ihnen passen.

Interdisziplinäre Beratung für unsere Mandanten

Wirtschaftsunternehmen/Business Clients

 

Zu unserem Kerngeschäft gehört die umfassende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Wirtschaftsprüfung von Kapital- und Personengesellschaften und Unternehmensgruppen des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungen und Technologie. Neben der Beratung in allen grundsätzlichen Fragen der unternehmerischen Tätigkeit legt eureos seine Schwerpunkte in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Gestaltungsberatung, International Business Advisory und Fördermittelberatung.

Öffentliche Hand/Public Services

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung des öffentlichen Sektors in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie der Wirtschaftsprüfung. Dabei geht es im Kern um die effiziente Gestaltung von Aufgaben und Prozessen zur Erhaltung und Verbesserung der Finanzkraft. Neben Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen zählen dabei insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen aller Rechtsformen zu unseren Mandanten.

Unternehmer/Private Clients

 

Unser persönlicher Beratungsansatz schließt die individuelle rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung von Familienunternehmen, Unternehmern und vermögenden Einzelpersonen ein. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einer zuverlässigen Vermögensstruktur- und Nachfolgeberatung, der Unterstützung bei Investitionen und Transaktionen sowie der Steuerplanung und umfassenden rechtssicheren Gestaltungsberatung.

Fachnews

Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

8. Oktober 2026

Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

2. Oktober 2026