Digitalisierung im Controlling
Digitalisierung im Controlling

Auf die Kernaussagen kommt es an, wenn Sie unternehmerische Entscheidungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem ständig zunehmenden Datenvolumen in Ihrem Unternehmen die richtigen Aussagen entlocken. Die Business Intelligence Software unseres Partners Jedox AG aus Freiburg hilft Ihnen genau dabei. Und damit das auch für Ihr Unternehmen passt, erstellen wir das Konzept des gesamten Systems mit Ihnen gemeinsam und binden die Software an Ihr ERP-System an.

Die Folgekosten können Sie selbst bestimmen, denn Sie wählen zwischen verschiedenen Lizenzmodellen und -modulen, die allesamt mittelstandsgerecht sind. Zudem können Sie in der späteren Systempflege selbst entscheiden, ob Sie Anpassungen eigenständig umsetzen oder gemeinsam mit uns.

Die Vorteile von Jedox auf einen Blick

  • Bessere und schnellere Entscheidungen durch maßgeschneidertes Controllingkonzept
  • Abbildung Ihrer gesamten Unternehmensplanung in einem System und kontinuierliche automatisierte Aktualisierung
  • Permanenter Soll-Ist-Abgleich möglich
  • Signifikante Arbeitszeiteinsparung im Rechnungswesen und anderen Funktionsbereichen durch Wegfall manueller Auswertungen
  • Standardisiertes und formatiertes Reporting auch für externe Stakeholder ohne Zusatzaufwand
  • Jederzeitige Änderungsmöglichkeit einzelner Prämissen
  • Administration und Anpassung der Inhalte durch Sie selbst möglich (kein „Nachkaufzwang“)

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

    Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

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    Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

    Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

    29. April 2024

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