Bahntechnik und Mobilität

Mobilität ist der zentrale Taktgeber von Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung und Internethandel, Megacities und sich veränderndes Mobilitätsverhalten beeinflussen die Rahmenbedingungen der Branche, die zunehmend durch digitale Geschäftsmodelle und neue Transportlösungen geprägt wird. Aber auch die Verbesserung und Optimierung der Transportinfrastruktur oder die Sicherung eines leistungsfähigen ÖPNV sind zentrale Themen der Zukunftsfähigkeit.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Uns vertrauen mittelständische Kunden, die innovative Transportlösungen am Markt einführen möchten. Aber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind wir zu Hause. Wir bringen umfangreiches Wissen in Lebenszykluskosten- und Kapitalwertermittlungen für Infrastrukturinvestitionen mit. Und nicht zuletzt sind wir ausgewiesene Experten im Bereich der Bahnindustrie, in dem unser Advisory-Team seit über zehn Jahren die strategische Entwicklung des größten Clusters der Bahntechnikbranche in Mitteldeutschland, Rail.S, begleitet. Profitieren Sie von diesem Know-how!

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen
  • Marktstudien und Strategieberatung in der Bahnindustrie
  • M&A-Beratung sowie Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen für Infrastrukturinvestitionen (LCC, Kapitalwertberechnungen, WACC-Ermittlungen)
  • Gebühren- und Kostenkalkulationen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Internationales Steuerrecht

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Branche Bahntechnik und Mobilität vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

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    Fachnews

    Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

    Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

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    Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

    Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

    29. April 2024

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